Den Namen Necronomicon haben schon unzählige Bands für sich verwendet. Wer die Namensrechte für sich in Anspruch nehmen darf, muss wohl erst noch geklärt werden.

Ebenfalls nicht vollkommen klar scheint, ob es sich bei dem Necronomicon - das anscheinend das Werk des verrückten Arabers Abdul Alhazred …

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  • Vor 8 Jahren

    Der Anfang der Biographie ist leider falsch.
    Die Namensrechte "Necronomicon" (in Deutschland) sind für den Bereich "41: Unterhaltung und kulturelle Aktivitäten, insbesondere Komponieren von Musik, Durchführen von Live-Veranstaltungen, Musikdarbietungen (Orchester), Musikproduktion, Organisation und Veranstaltung von... usw.) durch die Marke "Necronomicon" beim Deutschen Patentamt geschützt. Inhaber der Rechte ist die Band, welche bereits seit 1970 aktiv ist.
    Siehe www.necronomicon-1972.com.
    Sowohl die seit 1991 tätige kanadische Band als auch die deutsche "Trashband" sind wesentlich später gegründet.

    Das sollte in "laut.de" korrigiert werden!
    Schöne Grüße,
    Karl Swiontek

    • Vor 8 Jahren

      Deine Band sollte mal lieber durch ihre Musik auf sich aufmerksam machen. Und nicht durch Namenrechtsstreitereien.

      Allein "Die erste deutsche Rockgruppe mit diesem Namen". Wie billig ist das denn? :D Habt dir denn sonst gar nichts zu bieten?

    • Vor 8 Jahren

      "Das sollte in "laut.de" korrigiert werden!"

      Dafür, dass die drei gleichnamigen Zottelkapellen eh keine Sau kennt, wäre jede Korrektur ein unverhältnismäßig hoher Aufwand.