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Urteil bestätigt

Deutschrap wird auf eine seiner weiblichen Stimmen erst einmal verzichten müssen: Der Bundesgerichtshof hat das schon 2017 gegen Schwesta Ewa verhängte Urteil bestätigt. Für gefährliche Körperverletzung, die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und Steuerhinterziehung wandert sie mindestens für sechs Monate hinter Gitter. Acht Monate von ihren zweieinhalb Jahren Haft hat sie bereits in Untersuchungshaft gesessen.

Mit dem nun rechtskräftigen Richterspruch fährt Ewa noch gut: "Körperverletzung, aber keine Zuhälterei und auch kein Menschenhandel, sonst hätte sich die Strafe wohl verdoppelt", schreibt die Süddeutsche Zeitung. Ob ihr Baby mit ihr zusammen einfährt, hängt derzeit noch davon ab, ob sich ein Platz in einem Mutter-Kind-Gefängnis finden lässt. So kuschelig wirds auch dort wohl eher nicht:

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