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Im Clinch seit 1998

Kraftwerk und Moses Pelham beharken einander schon so lange, wie laut.de existert: Seit 1998 beschäftigt der Umstand, dass der Rödelheimer Hartreim-Produzent für einen Song seines Schützlings Sabrina Setlur zwei Sekunden Düsseldorfer "Metall Auf Metall" benutzte, die verschiedensten Gerichte: Vom Landgericht Hamburg übers Oberlandesgericht zum Bundesgerichtshof, zurück ans Oberlandesgericht und wieder zum BGH.

2016 fiel eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Sinne Pelhams. Das wars endlich gewesen, könnte man meinen. Nö, sieht nicht so aus: Das Bundesverfassungsgericht gab den Fall zurück zum BGH, der fragte 2017 beim Europäischen Gerichtshof an, der wiederum festlegte, was nun rechtens sei und was nicht.

Immer noch nicht geklärt scheint nun aber, ob das gesamplete Song-Fragment nun ein "Zitat" ist (was erlaubt wäre, jedoch eine "inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Ursprungswerk" erfordert hätte, die "Nur Mir" sicher nicht liefert), oder (ebenfalls erlaubt) so weit verfremdet, dass es "beim Hören nicht wiederzuerkennen ist", oder eben doch dreister Diebstahl und damit verboten.

Darüber entscheidet nun heute (wieder einmal) der Bundesgerichtshof. Nicht anzunehmen, dass das nun das wirklich letzte Wort bleiben soll. Ganz schön viel Gewese um zwei Sekunden Sound aus einem Song in einem anderen Song, die ohne das endlose Hickhack wahrscheinlich einer wie der andere längst in Vergessenheit geraten wären:

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