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Darf der das?

Krzysztof Drabikowski gab derweil einen Zwischenstand aus dem Gerichtssaal durch. Ein polnisches Gericht verfügte im April, dass Krysiuks Batushka weder auftreten noch Alben veröffentlichen darf, solange das Verfahren um die Namensrechte läuft. Die entsprechende Urkunde teilte Drabikowski auf Facebook.

Wie u.a. Metal Hammer berichtet, konterte Krysiuk das Problem in einem Statement: Der Gerichtsbeschluss stelle nur ein vorläufiges, kein endgültiges Urteil dar, er selbst plane Gegenklage wegen Geschäftsschädigung einzureichen und habe so oder so nicht vor, sich an die Verfügung zu halten. Na dann.

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