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Metallica vs. Versicherung

Apropos Covid: Metallica wollten von ihrer Versicherungsgesellschaft rund drei Millionen Dollar Entschädigung für im Zuge der Pandemie ausgefallene Konzerte. Nachdem die entsprechende Klage schon einmal abgewiesen worden war und Metallica darauf bestanden hatten, der Fall hätte in einem Gerichtsprozess verhandelt werden müssen, dämpfte das kalifornische Berufungsgericht am 18. März die Hoffnungen auf Zahlungen erneut. Das berichtet unter anderem Billboard.

Für besondere Aufmerksamkeit sorgte dabei die Wortwahl der zuständigen Richterin. Diese zitierte in ihrer Begründung nämlich eine bekannte Popsängerin: "Um es sinngemäß mit Taylor Swift zu sagen: We were there. We remember it all too well. Es gab keine Impfung gegen Covid-19 im März 2020 und keine Medikamente, um es zu behandeln. Lüftungssysteme waren Mangelware, N95-Masken gab es quasi noch nicht. Patient:innen wurden auf Krankenhausparkplätzen behandelt. Die Sterberate von Covid-19 war unbekannt [...]. Die Menschen hatten Angst."

Metallica hatten in ihrem Einspruch argumentiert, die betreffenden Konzerte seien nur indirekt wegen der Pandemie abgesagt worden und primär wegen politisch verordneten Reiseeinschränkungen. Das sahen sowohl die verklagte Versicherungsgesellschaft Lloyd's Of London als auch das zusändige Gericht jeweils anders. Was als Hauptursache für die Absagen angesehen wird, spielt deshalb eine so große Rolle, da die von Metallica (und zahlreichen anderen Kulturschaffenden in ähnlicher Situation) abgeschlossene Versicherungspolice eine Klausel enthält, die Entschädigungszahlungen im Falle von Krankheiten als Hauptgrund ausschließt. Metallica sind bei weitem nicht die einzige Band, deren Antrag abgelehnt wurde. Der größte aktuell noch offene Fall in dieser Hinsicht ist eine Klage von Veranstaltungsriese Live Nation, der von Factory Mutual Insurance Co. Versicherungsgelder für über 10.000 ausgefallene Konzerte fordert.

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