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Hand ab?

Außer gegen die Straßenverkehrsordnung hat Farid Bang beim Werben für seine Platte auch noch gegen ein paar andere Vorschriften verstoßen. Brunnenwasser rot einfärben heißt auf Amtsdeutsch "Gewässerverunreinigung". Dass Graffiti unter "Sachbeschädigung" läuft, sollte bekannt sein.

Allerdings kann Farid noch froh sein, dass nicht diese Barbara das Strafmaß festlegt:

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