Y-Kollektiv hat eine knapp halbstündige Dokumentation über Felix Krull veröffentlicht. Im Mittelpunkt von "Felix Krull - Geschichte eines Absturzes" steht der Rapper, der vor einigen Jahren mit bizarren Internet-Challenges Bekanntheit erlangt hatte. Gemeinsam mit einigen Freunden bildete er die …

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  • Vor einem Monat

    Schon schockierend wie rücksichtslos er gegenüber seinem Körper und anderen war. Jedenfalls bekommt jeder die Chance umzukehren und wieder auf den Pfad zu kommen, der für einen Menschen vorgesehen ist. Selbstzerstörung ist Leid für einen selbst und für andere.

  • Vor einem Monat

    Puh, das ist schon harter Stoff. Sonderlich sympathisch ist er mir nicht aber ich hoffe für ihn das er zukünftig auf einen besseren Weg zuläuft.

  • Vor einem Monat

    :conk: für diesen Minusmensch, :conk2: für das Y-Kollektiv; ein münchener Bonzenlümmel ohne Manieren lernt endlich, sich wie ein halbwegs gesitteter Mensch zu verhalten, oder behauptet es zumindest, und sofort ist die beitragsfinanzierte Verdummungsbaggage vom Y-Kollektiv zur Stelle, um ihm direkt einen weiteren Platz im spotlight zu bieten.

  • Vor einem Monat

    "Diese vergab ihm allerdings vor Gericht, Krull kam mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten davon."
    Ist das nur unglücklich formuliert oder hat DAS wirklich einen Einfluss aufs Strafmaß?

    • Vor einem Monat

      Wahrscheinlich ja. Nach § 46 Absatz 2 StGB wird bei der Strafzumessung u.a. berücksichtigt „sein [des Täters] Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.“
      Entschuldigung plus Schmerzensgeldzahlung können sich gemäß §46a StGB als sog. Täter-Opfer-Ausgleich ganz besonders günstig auswirken.

    • Vor einem Monat

      Okay, danke für die Einordnung. Aber das passt für mich nicht wirklich. Es beinhaltet ja nur das Verhalten des Täters, nicht (oder nur implizit) wie das vom Opfer aufgenommen / gewürdigt wird.

    • Vor einem Monat

      Auch die Folgen für das Opfer, § 46 Absatz 2 StGB spricht von den "verschuldeten Auswirkungen der Tat", sind zu berücksichtigen. Wenn das Opfer nach Gewalterfahrungen in einer Beziehung anschließend therapeutischer Behandlung bedarf, wegen der Tat Schwierigkeiten hat, sich auf jemanden einzulassen und/oder Vertrauen zu fassen, ggf. einen Selbstmordversuch unternommen hat etc., dann wirkt das alles straferhöhend. Wenn das Opfer vor Gericht sagt, dass es ihm gut geht, es die Entschuldigung angenommen hat ("ihm vergeben hat" verstehe ich in dem Artikel so), dann wirkt sich das strafmildernd aus.

    • Vor einem Monat

      Das klingt erstmal vernünftig. Wenn diese Folgen, wie es hier zumindest rüberkommt, nur über die subjektive Aussage der Freundin beurteilt werden, wäre das aber doch sehr zweifelhaft.
      Die Freundin kann ja aus "Liebe" schwerste Folgen runterspielen und vergeben. Oder auch umgekehrt...
      Also hoffe ich, dass hier wesentlich genauer hingeschaut wird als nur "ich habe ihm vergeben". Ich hoffe du verstehst was ich meine.

    • Vor einem Monat

      Das Schöne bis Frustrierende ist ja, daß Richter einen gewissen Spielraum haben. Ein rein logisch-formaler, prinzipiell auch von einer K.I. bewältigbarer Akt ist das mit dem Urteilen nicht - am Ende sitzt da auch vielleicht ein einfühlsamer, manipulierbarer, oft überforderter, hilfloser Mensch wie Du und ich.

    • Vor einem Monat

      "Täter-Opfer-Ausgleich" = starkes Album, finde ich. Felix Krull sagt mir nichts.