Das Hanseatische Oberlandesgericht bestätigte gestern eine Entscheidung vom Oktober 2006: Nena muss ihrem Ex-Manager Alexander Grob 240.000 Euro zahlen.

Hamburg (al) - Für Nena läuft es zur Zeit nicht allzu gut. Neben dem anhängigen Rechtsstreit mit der Münchner Versicherung Allianz, die sie aufgrund eines "grottenschlechten Auftritts" bei einer Gala im September 2004 zu einer Zahlung von 20.000 Euro verklagt, muss sie für ihren Ex-Manager nun tiefer in den Geldbeutel greifen. Alexander Grob verklagte sie auf 240.000 Euro, nachdem sie ihm 2005 gekündigt hatte.

Nena hatte das Urteil, das bereits im Oktober 2006 gefällt worden war, angefochten. Am gestrigen Montag wies das Hamburger Gericht die Berufung gegen den Beschluss zurück und ließ keine weitere Revision zu, wie dpa berichtet.

Die 240.000 Euro seien ausstehende Zahlungen aus dem Managementvertrag, der von 2003 bis 2005 lief. Einen Anspruch habe Grob, da das Bündnis 2003 wirksam zustande gekommen sei. Nena wollte den Vertrag, der eigentlich bis 2008 laufen sollte, für nichtig erklären lassen, da ihrer Meinung nach ein Ungleichgewicht von Leistung und Gegenleistung vorherrschte.

Eine weitere Klausel wurde gestern ebenfalls für wirksam erklärt. Somit hat der Manager auch nach dem Ende des Vertrages Anspruch auf seinen vereinbarten Anteil an allen abgeschlossenen Arbeiten der Sängerin, die sie in der Vertragszeit abgeschlossen hatte.

Die Klärung der Frage, ob die Kündigung aus den Jahren 2005 und 2006 gültig ist, steht dagegen noch aus. Sollte sie noch nicht rechtskräftig sein, kommen weitere Zahlungen auf das 80er Jahre-Popidol zu. Wann darüber entschieden wird, steht noch nicht fest.

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