Die CDU hat offenbar bei ihren Wahlveranstaltungen mit Angela Merkel das Urheberrecht verletzt. Unklar ist noch, ob dies aus Dreistigkeit oder aus Inkompetenz geschah.
Berlin (joga) - Mitunter hat man ja den Eindruck, dass Konservative es mit der Gesetzestreue nicht so genau nehmen, wenn sie selbst betroffen sind. Dass sie glauben, Vorschriften seien nur für andere da. Dass sie den Staat insgeheim für ihr angestammtes Eigentum halten. Und alles andere sowieso. Die CDU und ihre Spitzenkandidatin Angela Merkel haben offenbar den Rolling Stones-Song "Angie" zu Wahlkampfzwecken verwendet, ohne die Rechteinhaber um Erlaubnis zu fragen. Einem Bericht des renommierten britischen Guardian zufolge hat das Management der Band mittlerweile die Urheberrechtsverletzung bestätigt und erklärt, dass man "Angie" der CDU sicherlich auch auf Anfrage nicht überlassen hätte.
Mit den Vorwürfen konfrontiert habe ein CDU-Sprecher daraufhin versichert, dass die Rechte-Frage mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte GEMA abgeklärt sei. Nur ist die GEMA in diesem Fall überhaupt nicht zuständig, der Inhaber der Rechte in Deutschland ist vielmehr der Essex-Musikvertrieb. Dort vermutet man, dass das CDU-Wahlkampfteam den Rechtsbruch versehentlich begangen habe, berichtet die Rheinische Post - demnach droht Merkel und Co. nun eine nachträgliche Rechnung in unbekannter Höhe.
Dass man sich bei der CDU auch den Songtext nicht richtig angehört hat, lässt Schlamperei vermuten und Mangel an juristischer Kompetenz. Immerhin heißt es in dem Stones-Klassiker, mit dem bei Wahlkampf-Auftritten das dröge Äußere der Kandidatin überspielt werden soll: "Oh Angie, wo soll das alles bloß hinführen" oder "Alle unsere Träume werden sich in Rauch auflösen".
Andererseits ist ja das Urheberrecht nicht irgendein Thema, sondern gerade in der letzten Zeit heiß diskutiert - erst vor Jahresfrist forderte etwa die Junge Union Einschränkungen beim Recht auf die Privatkopie. Man fragt sich also, was schlimmer wäre: die Ahnungslosigkeit in dringlichen gesetzgeberischen Aufgabenbereichen oder die pure Dreistigkeit.
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