Wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen verurteilte ein Stuttgarter Gericht den Rapper zu 14 Monaten Haft auf Bewährung.

Stuttgart (kil) - Vierzehn Monate Haft, ausgesetzt auf Bewährung: so lautete das Urteil, das Richterin Cher Borst am gestrigen Donnerstag in Stuttgart über Shindy verhängte. Bushidos Schützling hat sich der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen schuldig gemacht.

Im Januar wanderte der Rapper, der den bürgerlichen Namen Michael Schindler trägt, in dieser Sache bereits kurzzeitig hinter Gitter. Nachdem er einem zuvor mehrfach verschobenen Verhandlungstermin unentschuldigt fern blieb, hatte ihn die Polizei per Haftbefehl gesucht.

Champagner, Blut und Autogramme

Das ganze Verfahren dreht sich um einen Vorfall, der sich am frühen Morgen des 1. Januar 2016 zugetragen hatte. Shindy selbst erinnert sich eigenen Aussagen zufolge nur schlecht an das Geschehene: Beim Warten auf ein Taxi habe sich in Champagner-schwangerer Stimmung ein Streit entfacht, der in ein Handgemenge überging, so seine dürre Aussage.

Die Nebenkläger, ein 29-jähriger Mann und ein befreundeter Polizist, erzählen eine weit blumigere Geschichte. In ihrer Version habe ersterer Shindy gefragt, ob er Bushido sei. Eine Unterstellung, die den offenbar derart verärgerte, dass er ohne weitere Warnung zuschlug. Seine Begleiter sollen daraufhin ebenfalls handgreiflich geworden sein, woraufhin sich der Freund des Angegriffenen einmischte und auch noch Prügel kassierte.

Das Resultat: eine blutige Nase, geplatzte Lippen und einige Hämatome. Während die Opfer der Auseinandersetzung noch verletzt am Boden lagen, sollen umstehende Fans des Rappers Shindy mit Autogrammwünschen behelligt haben.

Bewährung plus Geldstrafe

Staatsanwaltschaft und Nebenklage forderten für Shindy eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Seine Verteidigerin plädierte auf einfache Körperverletzung. Richterin Cher Borst entschied auf ein Jahr und zwei Monate und setzte die Strafe zur Bewährung aus. Fällig werden zudem 5.000 Euro, zu zahlen an gemeinnützige Organisationen, und jeweils 1.000 Euro für die beiden Geschädigten. Ob Shindy gegen das Urteil Berufung einlegen wird, steht noch nicht fest.

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