Sarkozys Plan, Musik-Piraten automatisiert vom Internet auszuschließen, schmetterte das Verfassungsgericht ab. Nun legt die Regierung nach, und Verfassungsschützer melden erneut Bedenken an.

Paris (vog) - Ursprünglich sah das sogenannte HADOPI-Gesetz vor, Urheberrechtsverletzer im Eilverfahren automatisiert und ohne Richterbeschluss vom Internetbetrieb auszuschließen. Die französische Verfassungsrichter schmetterten diesen Vorschlag ab.

Nun soll die geplante Anti-Filesharing-Behörde HADOPI weiteres Personal bekommen, womit die juristische Fallbearbeitung gewährleistet wäre. So sieht es zumindest die Regierung. Die Regierung hat sogar schon eine Studie zum bürokratischen Aufwand des neuen Gesetzentwurf vorgelegt, der nächste Woche dem Senat und am 20. Juli dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden soll.

Regierungsstudie prognostiziert hohen Aufwand

In der Studie ist von zu erwartenden 50.000 Fällen pro Jahr die Rede, was die Schaffung 109 neuer Stellen zur Folge hat, davon 26 Richter. Die Bearbeitungszeit ist mit durchschnittlich 45 Minuten veranschlagt. Der zuständige Richter soll sich fünf Minuten mit dem Fall befassen und sich auf ein Dossier der Behörde beziehen.

In einem nicht-öffentlichen Eilverfahren können je nach Schwere der Vorwürfe hohe Geld- und Gefängnisstrafen verhängt werden. Die Kappung des Internetzugangs ist weiterhin eine Option. Die Studie besagt allerdings, dass die leichteren Vergehen, die mit einem Bußgeld geahndet werden, mit 80% der Fälle bei weitem überwiegen dürften.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Der zusätzliche Aufwand käme Staat und Steuerzahler teuer zu stehen. Würde er sich überhaupt lohnen? Sowieso bestehen einem Bericht des Nouvel Observateur vom Dienstag zufolge auch gegen den neuen Gesetz-Entwurf verfassungsrechtliche Bedenken.

Die Bürgerrechtsorganisation "La Quadrature du Net" hegt weiterhin Zweifel an der Verfassungskonformität. Die Bürgerrechtler kritisieren die dürftige Beweislage, auf deren Grundlage Behörde und Richter in Zukunft urteilen sollen: Es liegt nur die IP-Adresse des vermeintlichen Urheberrechtsverletzer vor. Auch in der Überwachung der Kommunikation über soziale Netzwerke als zusätzlicher Beweisquelle, sehen die Bürgerrechtler einen eindeutigen Eingriff in die Privatsphäre.

Der Entwurf liegt dem Senat am 8/9.Juli vor. Am 20. Juli soll er durchs Parlament gebracht werden.

Weiterlesen

Noch keine Kommentare