Der Schweizer Nationalrat wird sich am Donnerstag bei der abschließenden Beratung zur Modernisierung des Urheberrechts mit großer Mehrheit der Auffassung von Bundes- und Ständerat anschließen: Das Herunterladen von Dateien zum persönlichen Gebrauch bleibt im Gegensatz zum neuen deutschen Urheberrecht …

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  • Vor 17 Jahren

    wenn die musikindustrie weiterhin darauf pocht, wird das bei uns wohl auch unumgänglich werden... nur weil man selbst nicht kreativ und produktiv wird, um ein neues system zu kreieren... ausserdem sind bei uns festplatten, mp3-player und all die anderen portablen datenträger seit 1.september auch teurer geworden. irgendwo kommt das geld so oder so wieder rein...

  • Vor 17 Jahren

    Das würd mich auch interessieren. Hat vllt. wer ne Quelle, wo man das nachlesen kann?

  • Vor 17 Jahren

    @IrishPhil (« .. ausserdem sind bei uns festplatten, mp3-player und all die anderen portablen datenträger seit 1.september auch teurer geworden. »):

    über dieses beschissene Gesetz wird auch noch diskutiert; ich hoffe nur, dass sie das schleunigst wieder abschaffen! Sonst kaufe ich meinen nächsten MP3-Player halt im Ausland! :nerved:

  • Vor 17 Jahren

    Hopp Schwyz!!
    Manchmal (aber nur manchmal) haben sie's auch drauf, die Eidgenossen.

  • Vor 17 Jahren

    also bei uns in der schweiz ist der upload auch strafbar.. wird aber sicher nicht so stark verfolgt wie anderswo.. download ist legal

    >> Nach Holland um legal zu kiffen und ab in die >> Schweiz um legal Tracks herunterzuladen

    naja..auch kiffen ist auf eine art 'legal' :) du musst nur wissen in welchem kaff du wohnst.. wo ich wohne, haben wir keine polizei,.. der polizeiposten ist einpaar dörfer weiter entfernt, und die fahren nur mal durch das dorf um parksünder zu bestrafen.. alles andere interessiert die irgendwie nicht :) mir egal =D

  • Vor 17 Jahren

    @art («

    >> Nach Holland um legal zu kiffen und ab in die >> Schweiz um legal Tracks herunterzuladen »):

    Die ham das nur gemacht, um den Tourismus bei uns anzukurbeln :D

    ne, mal was ernstes: gillt das nur für mukke oder auch für games, programme etc.?

  • Vor 17 Jahren

    @mad season (« Hopp Schwyz!!
    Manchmal (aber nur manchmal) haben sie's auch drauf, die Eidgenossen. »):

    ey luegsch was seisch !!?!

    =)

  • Vor 17 Jahren

    @lordaip (« @art («

    >> Nach Holland um legal zu kiffen und ab in die >> Schweiz um legal Tracks herunterzuladen »):

    Die ham das nur gemacht, um den Tourismus bei uns anzukurbeln :D »):

    auf den tourismus geschissen, will nicht dass es aussieht wie in amsterdam.. dort findest du kaum noch einen holländer :(
    @lordaip («
    ne, mal was ernstes: gillt das nur für mukke oder auch für games, programme etc.? »):

    das gilt für alles was man downloaden kann.. also auch ganze filme etc.

    was mich stört: bei der ganzen thematik wird immer nur über den download gesprochen.. auf das uploaden wird nie näher eingegangen. darum bin ich nie sicher ob ich mich erst strafbar mache, wenn ich einen film zu 100% rauflade, oder auch schon ab 1% (bei gewissen torrentprogrammen kann man ja den upload unterbinden)... aber anscheinend kommt es nicht drauf an wieviel du rauflädts, sonder ob du uploadest... leider

  • Vor 17 Jahren

    @MiniMe (« @IrishPhil (« .. ausserdem sind bei uns festplatten, mp3-player und all die anderen portablen datenträger seit 1.september auch teurer geworden. »):

    über dieses beschissene Gesetz wird auch noch diskutiert; ich hoffe nur, dass sie das schleunigst wieder abschaffen! Sonst kaufe ich meinen nächsten MP3-Player halt im Ausland! :nerved: »):

    sag mir, was du brauchst, auf'm schwarzmarkt in wien find' ich für dich alles :D
    was bin ich froh, dass ich meine externe HD noch im august bezahlen konnte... und den SD-stick für meinen mp3-player ebenfalls...

  • Vor 17 Jahren

    hemmungslos nicht, aber mein Gewissen war schon reiner... :whiz:

    Nö, die Plattenindustrie wird sich über meinen CD-Umsatz nicht beklagen können, aber es gibt mir mittlerweile auch nichts mehr zu tun, ein neues Album/Lied vorgängig runterzuladen und's dann halt doch nicht zu kaufen, weil's nicht gefällt.

    Phil: bin im Moment noch ausgerüstet, aber man weiss ja nie! ;)

  • Vor 17 Jahren

    darum haben ja auch viele noch das Lager vor dem ersten September aufgestockt, damit sie das Zeugs noch zum alten Preis verkaufen können! :D

  • Vor 17 Jahren

    @art (« @mad season (« Hopp Schwyz!!
    Manchmal (aber nur manchmal) haben sie's auch drauf, die Eidgenossen. »):

    ey luegsch was seisch !!?!

    =) »):

    Word!
    Haha mir verstönd eus ebbe :D

  • Vor 17 Jahren

    So weit ich weiß ist in Österreich nur der Upload strafbar, der Download liegt in der Grauzone (weil das irgendjemand angesprochen hat..). Bin mir da aber nicht mehr sicher - ich weiß nur definitiv, dass der Staat selbstständig weder gegen Up- noch Downloader vorgehen darf. Dazu braucht es schon die Anzeige eines Klägers sowie mehr oder weniger stichfeste Beweise.

  • Vor 17 Jahren

    @Anonymous (« @asd (« isses nicht so dass in deutschland NUR DER UPLOAD strafbar is und der download in nen graubereich fällt? »):

    Ich habe Ende 2006 noch gelesen, daß man an dem Gesetz diesbezüglich was ändern wollte... Es kann sein, daß der Download mittlerweile auch schon bestraft wird... Ich bin mir aber nicht sicher, da ich keine Quellen parat habe! »):

    Der Download ist bereits seit 2003 strafbar. In einer gewissen Grauzone liegt das ganze dann aber dennoch, aufgrund der Formulierung "offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage".

    Im ganzen heißt der relevante Satz aus dem UrhG:

    Zitat (« Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. »):
    Quelle: http://bundesrecht.juris.de/urhg/__53.html

    Nach dieser Formulierung machst Du Dich also nur strafbar, wenn Du beim Download darüber in Kenntnis bist, dass derjenige, bei dem Du runterlädst, seine Kopie unzulässig hergestellt hat, z.B. weil dabei ein Kopierschutz umgangen wurde.

    Es ist aber z.B. kein Problem, wenn Du weißt, das Dein guter Freund Dieter einen Server betreibt auf dem er das neue Album der Ärzte als MP3 zur Verfügung stellt und er selbst im Besitz des Originals ist. Er hat seine Kopie rechtmäßig erstellt (Private Sicherheitskopie. Aber nur sofern die Platte keinen Kopierschutz hat) und speichert sie eben auf einem Server, der über's Internet zugänglich ist. Er macht sich zwar in diesem Falle der illegalen Bereitstellung (Veröffentlichung) schuldig, Du aber fertigst nur eine einzelne Kopie zum privaten Gebrauch an.

    Auf http://www.jetztwerk.de/know_how/recht/urh… heißt es dazu:

    Zitat («
    Unter Juristen wird gerade heiß diskutiert, ob angesichts der Worte
    "eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage" eine solche Interpretation wirklich zwingend ist. Denn es besteht durchaus die Möglichkeit, dass jemand zunächst eine legale Privatkopie erstellt und sich erst später entscheidet, diese zum Download freizugeben. Auch wäre die Beurteilung der Herstellung nach dem jeweiligen nationalen Heimatrecht des Download-Anbieters vorzunehmen. Es sprechen daher einige gewichtige Gründe dafür, dass durch die Reform - wenn auch gesetzgeberisch ungewollt - weiterhin die Downloads in Online-Tauschbörsen erlaubt sind.

    ABER: Man sollte sich auf keinen Fall auf diesen schmalen Grat
    begeben. Denn die Gerichte können bei zivilgerichtlichen Entscheidungen durchaus im Wege der Auslegung zu einem entsprechenden gesetzgeberisch gewollten Ergebnis kommen. Lediglich im Strafverfahren dürfte eine solche Auslegung aufgrund des Analogie-Verbots keine Chancen haben. »):

    Es ist daher anzunehmen, dass die Formulierung demnächst geändert wird. Die Vertreter der Musikindustrie sind da auch schwer dahinter. Geht es nach ihnen, soll es künftig "illegale Quelle", statt "rechtswidrig hergestellte Vorlage" heißen.

    Sehr interessant in diesem Zusammenhang sind auch die Ausführungen auf http://www.lehrer-online.de/dyn/9.asp?url=…

  • Vor 17 Jahren

    Wenn die mp3 also auf nem FTP rumlümmelt, und da steht nirgends, dass das illegal ist, wenn ich die runterlad, dann ist das erlaubt?

  • Vor 17 Jahren

    @Caras (« Wenn die mp3 also auf nem FTP rumlümmelt, und da steht nirgends, dass das illegal ist, wenn ich die runterlad, dann ist das erlaubt? »):

    Wie gesagt grauzone. Das kommt immer drauf an wie der Richter die Worte "offensichtlich", "hergestellt" und "Vorlage" interpretiert.

    Solltest Du allerdings glaubhaft machen können, dass Du persönliche Beziehungen (das kann auch eine Email oder Forenfreundschaft sein) zum Betreiber des Servers pflegst und Du Dir sicher bist, dass er die Kopie rechtmäßig erstellt hat (private Sicherungskopie), bist Du in aller Regel auf der sicheren Seite.

    Es macht ja keinen Unterschied, ob Du nun die Kopie von seinem Server gezogen hast, oder ob er Dir eine gebrannte Version persönlich überreicht hat. Dafür sorgt die Formulierung "auf beliebigen Trägern".

    EDIT: Die "persönlichen Beziehungen" musst Du übrigens nicht belegen, sondern die Gerichte müssten beweisen, dass diese nicht existieren. Es reicht also, das zu behaupten. Und das solltest Du definitiv, angenommen Du wirst mal wegen Downloads verklagt. Dann nämlich bist Du wirklich auf der sicheren Seite.

    Traurig aber, dass es überhaupt nötig ist so zu argumentieren, denn eigentlich sollte es nach der Formulierung des UrhGs ausreichen, anzugeben, dass man über die rechtswidrigkeit der Herstellung der verwendeten Vorlage keine Kenntnis haben konnte - Das kann man ja tatsächlich nicht. Lade ich z.B. was von einem MySpace Artistportal, könnte es ja genauso gut eine Fanseite sein, deren Betreiber die Stücke dort gar nicht anbieten darf. Aber woher zum Teufel soll ich das wissen? Das selbe gilt auch für FTP, denn immerhin gibt es Künstler die auch diese Möglichkeit zur Veröffentlichung ihrer Werke nutzen. Aber wie gesagt, das Problem ist, dass die meisten Richter einfach selbst nicht mehr durch blicken. Für viele von denen ist ein auf einem Server abgelegte, kostenfrei zugängliche Datei eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage, da sie keinen Sinn darin sehen, dass etwas, dass sich im Verkauf befindet, vom Urheber gleichzeitig frei zur Verfügung gestellt wird.

    Um hier mal endlich klarheit zu schaffen wäre es an der Zeit, dass sich die Leute massenweise selbst verklagen - Aber das hat ja bzgl. Kiffens auch nicht funktioniert, da einfach kaum jemand den Mumm hat zu dem zu stehen was er tut, wenn ihm dadurch finazielle Schäden drohen.

    Ich erwäge diesen Schritt allerdings bereits eine Zeit lang und sobald sich die Kosten für mich zuverlässig berechnen lassen, werde ich das auch tun.

  • Vor 17 Jahren

    @Anonymous (« ...also, legalisiert doch die downloads, und lasst uns eine gebühr auf datenträger zahlen (ch-rulez!), das wird nämlich in der ch auch so bei kopien von büchern gemacht, nämlich bei fotokopierern und so weiter, und die buchindustrie ist ja nicht wirklich ausgestorben... »):

    Pauschalabgaben sind aber auch nicht das Gelbe vom Ei. Warum sollte z.B. jemand, der grundsätzlich nur eigene Werke kopiert und brennt und nur "echte" und vollkommen legale Sicherungskopien von Originalen, die er tatsächlich besitzt, für alle diejenigen mit zahlen, die downloaden?

    Das ist der selbe Scheiß wie mit der GEZ. Warum müssen die auch Leute zahlen die überhaupt keine öffentlich-rechtlichen Programe nutzen?

    Ich finde: Scheißt auf den Urheberrechtsschutz. Keine Abgaben für gar nix, freies Kopieren für alle. Wenn ich einen Künstler wirklich gut finde, werde ich ihn schon irgendwie unterstützen - und wenn nicht, bin ich eben ein Arschloch. Es gibt Leute die tun weit üblere Dinge und schaffen es damit 8 Jahre im höchsten Amt des mächtigsten Staates zu sitzen, Vorstandsetagen Multinationaler-Konzerne zu bekleiden oder wenigstens Bundeskanzler zu werden.

  • Vor 17 Jahren

    @Anonymous (« @Subversive1 («
    Pauschalabgaben sind aber auch nicht das Gelbe vom Ei. Warum sollte z.B. jemand, der grundsätzlich nur eigene Werke kopiert und brennt und nur "echte" und vollkommen legale Sicherungskopien von Originalen, die er tatsächlich besitzt, für alle diejenigen mit zahlen, die downloaden? »):

    weil er solidarisch mitbezahlt, und wenn alle mitbezahlen sind auch die pauschalabgaben nicht so hoch, was dann für den konsumenten tragbar ist. »):

    Oh, cool. Dann machen ab jetzt auch Soli-Zwangsabgaben zur Verbesserung des Wohlstands in den 2. und 3. Weltländern (ist das pc? Oder sind das jetzt alles Schwellenländer, oder ist das schon auch nicht mehr ok? :sweat:), zur Senkung des CO2-Ausstoßes und zur reduzierung der Praxisgebühr. Kondome und Drogen sind irgendwie auch zu teuer, vielleicht sollte da ebenfalls noch 'ne Pauschale her...

    \Dummes Geschwätz beiseite:

    Wenn schon Solidarität, dann aber doch bitte eine allgemeine Abgabe über die Steuer, die ist wenigstens progressiv und belastet somit nicht vor allem die Ärmsten, sondern berücksichtigt das individuelle Einkommen, Familienstand etc...
    @Anonymous (« @Subversive1 («
    Das ist der selbe Scheiß wie mit der GEZ. Warum müssen die auch Leute zahlen die überhaupt keine öffentlich-rechtlichen Programe nutzen? »):

    weil die öffentlich-rechtlichen programme einen auftrag von der gesellschaft ausführen, der auch denen etwas bringt, die die programme nicht nutzen!
    nämlich die sicherung einer unabhängigen, objektiven, journalistisch-richtigen berichterstattung! (was sie übrigens manchmal besser machen könnten, aber was solls, im prinzip gehts auf). und das sichert die demokratie :) »):

    GE(Z)BRAINWASHED??? Oder ist das eine extrem subtile Form der der Ironie, die ich nicht zu erfassen im Stande bin?