Der bayerische Liedermacher Hans Söllner hat vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berlin einen Teilerfolg erzielt. Die Richter verwehrten ihm zwar die erwünschte Genehmigung zum Anbau und Konsum von Hanf. Sie erkannten aber an, dass das Rauchen von Marihuana im Rahmen der Rastafari-Religion eine religiöse Handlung sein kann. Söllner will jetzt vor's Verfassungsgericht.

Berlin (joga) - Wer Hans Söllner schon mal live gesehen hat, den überrascht es nicht, dass dieser Mann ständig Ärger mit der Staatsgewalt hat. Nicht genug damit, dass Söllner es offenbar liebt, regelmäßig Prominente und Politiker zu beleidigen. Auch war er der erste prominente deutsche Musiker, der sich öffentlich zum Konsum von Haschisch bzw. Marihuana bekannte. Anschaulich beschreibt er auf Konzerten, wie er die Kinder in den Keller bringt, wenn das Rauschgiftdezernat mal wieder im Anmarsch ist, und wie die Nachbarn tuscheln hinter vorgehaltener Hand.

Weil aber der Cannabiskonsum in der Religion der Rastafaris, zu der Söllner sich bekennt, eine religiöse Handlung darstelle, sah der Sänger sein von der Verfassung garantiertes Recht auf Religionsfreiheit eingeschränkt und klagte. Nachdem Söllners Anliegen bereits in zwei niedrigeren Instanzen gescheitert war, verkündete gestern das Bundesverwaltungsgericht Berlin sein Urteil in der Berufungsverhandlung.

Presseberichten zufolge erkennen die Richter an, dass das gemeinsame Rauchen von Marihuana zentrales rituelles Element einer Religion sein kann. Da jedoch der Cannabis-Konsum in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt werde, könne man auch nicht von einer ernsthaften Beschneidung der freien Ausübung der Religion sprechen. Eine gewisse Behinderung durch das Verbot des Anbaus von und des Handels mit Cannabis müsse aber im Interesse anderer hoher Güter (z.B. der "Volksgesundheit") hingenommen werden. Das ist noch nicht das letzte Wort: unmittelbar nach dem Urteil kündigte Söllners Anwalt den Gang vor das Bundesverfassungsgericht an.

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