Nach dem Abbruch der Gespräche und einer Abmahnung verhärten sich die Fronten im Tarifstreit zwischen GEMA und YouTube weiter.

Konstanz (sit) - "Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden." Nicht nur Internetnutzer ärgern sich seit geraumer Zeit über diesen Satz.

"Die Sperrtafeln tragen bis heute in großem Umfang dazu bei, die öffentliche und mediale Meinung in höchst irreführender Weise negativ zu beeinflussen", klagt jetzt auch GEMA-Chef Harald Heker. "Durch den eingeblendeten Text wird der falsche Eindruck erweckt, dass die GEMA die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere."

Die GEMA sucht den Rechtsweg

In Wahrheit liege es an YouTube, Rechte zum vorgeschlagenen Tarif zu erwerben. Von daher will die Verwertungsgesellschaft die Hinweistafeln ab jetzt per Abmahnung und Unterlassungserklärung verbieten lassen.

Außerdem liegt Youtube eine Schadensersatzforderung über 1,6 Millionen Euro auf dem Tisch: "Eine Schadensersatzforderung ist aus unserer Sicht angebracht, weil die urheberrechtlich geschützten Musikwerke auf YouTube massenhaft genutzt und vermarktet werden", so Heker.

Fronten weiter verhärtet

Die Fronten im schwelenden Tarifstreit zwischen GEMA und YouTube sind derart verhärtet, da tut dieser Seitenhieb nicht gut, ganz im Gegenteil. Nach drei Jahren fruchtloser Verhandlungen wurden die Gespräche zwischen den beiden Parteien vorerst abgebrochen. Die Schiedsstelle beim deutschen Patent- und Markenamt soll nach Wunsch der GEMA nun darüber entscheiden, welchen Tarif YouTube für ausgelieferte Videos an die Urheber zu zahlen hat.

YouTube hingegen sperrt sich gegen die Anrufung der Schiedsstelle. Bereits im Herbst argumentierten Juristen, diese sei gar nicht für den Fall zuständig, da es sich beim Mutterkonzern Google nicht um einen Inhaltsprovider, sondern lediglich um einen Infrastrukturdienstleister ("Hoster") handele. Die Verantwortung für die Inhalte auf der Plattform sieht YouTube somit bei den Nutzern, die Videos hochladen.

Wer diktiert das Geschäftsmodell?

Seit dem Auslaufen des vorläufigen Vertrags zwischen GEMA und YouTube im Jahr 2009 sind sich die beiden Parteien nicht wesentlich näher gekommen. Die GEMA fordert Mindestvergütungen von 0,375 Cent pro abgerufenem Clip, bei YouTube bevorzugt man einen Pauschalbetrag, der vom den erzielten Umsätzen abhängt.

In Deutschland würden die Entscheidungen der GEMA Künstler, Autoren und Plattenfirmen daran hindern, YouTube als Einnahmequelle zu nutzen, argumentiert die Google-Tochter. Trotzdem setze man auch nach dem Verhandlungsstop "weiterhin alles daran, mit der GEMA eine dem Geschäftsmodell von YouTube entsprechende Lösung zu finden", versichert YouTube-Sprecherin Mounira Latrache.

Sicher scheint in diesem Konflikt nur eins: Deutsche Internetnutzer müssen auch in der nächsten Zeit auf Musikclips à la "Gangnam Style" auf YouTube verzichten.

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28 Kommentare

  • Vor 11 Jahren

    Kann mich mal einer aufklären: Was hat ein koreanischer Künstler mit der deutschen GEMA zu tun? Ist die GEMA nicht eine Vertretung für Musiker? Wenn ja, warum wird dann "Gangnam Style" gesperrt? Nicht dass ich es unbedingt sehen muss, aber ich würde es gerne verstehen was ein Künstler aus Korea mit der deutschen GEMA zu tun hat, dass diese das Video von ihm sperren weil YT nicht zahlt bzw. YT es sperrt weil GEMA die Rechte dafür nicht einräumt. Haben die überhaupt Rechte von Psy? Fragen über Fragen

  • Vor 11 Jahren

    @DeineMudda:
    Muß man auf zwei Weisen beantworten.
    Erstens.
    In Korea gibt es ebenfalls eine Verwertungsgesellschaft. Diese hat in Deutschland allerdings keine Handhabe, ebenso wie die GEMA in Korea keine Handhabe hat. Also kooperieren die jeweiligen landeseigenen Verwertungsgesellschaften miteinander, so daß in Deutschland die GEMA Geld einfordert, wenn hier Psy gespielt wird und das koreanische Pendant in ihrem Land Kohle einzieht, wenn dort Modern Talking läuft. Am Ende werden die Einnahmen miteinander verrechnet und dem jeweiligen Urheber/Interpreten nach den jeweiligen Landesregeln zugespielt.
    Nur mal grundsätzlich.
    Zweitens.
    OB eine Kooperation zwischen den beiden Verwertungsgesellschaften existiert oder nicht, weiß ich nicht (ich gehe aber mal davon aus). Sicher ist allerdings, daß youtube die Musikvideos so lange sperrt, bis eine Einigung mit der GEMA erzielt wurde. Daß darunter ziemlich viele "Paniksperren" sind, die eigentlich überhaupt nicht berechtigt sind, sollte sich rumgesprochen haben. Da rastet einfach 'n Mechanismus ein, der das Stück erkennt und fertig. Und solange keine Einigung da ist, wird dieser Mechanismus von youtube auch bestimmt nicht abgeschaltet.
    Okay?
    Gruß
    Skywise

  • Vor 11 Jahren

    - Nachtrag nach zweiminütigem Google-Befragen -
    Ja, es gibt einen Gegenseitigkeitsvertrag mit der südkoreanischen Verwertungsgesellschaft KOMCA und der Autor von "Gangnam Style" namens Gun Hyung Yoo ist Mitglied der KOMCA.
    Gruß
    Skywise