Stefan Raab muss wegen schwerwiegender Verletzung der Persönlichkeitsrechte Lisa Lochs 70.000 Euro Schadensersatz bezahlen.

Hamm (joga) - Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte Stefan Raab gestern wegen schwerwiegender Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Lisa Loch zu 70.000 Euro Schadensersatz, zu zahlen von Stefan Raab, Pro 7 und zwei beteiligten Produktionsfirmen. Raab hatte die damals 17-Jährige Ende 2001 in einer TV Total-Sendung erst wegen ihres Namens veräppelt und dann als Prostituierte dargestellt.

Nachdem Raab sich wiederholt in seiner Sendung über ihren Namen lustig gemacht hatte, strengte die Schülerin eine Klage wegen Beleidigung an. Um dem Verfahren zu entgehen, überwies Raab seinerzeit eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung in München.

Die ehemalige Miss Rhein-Ruhr fordert aber in einem Zivilverfahren noch zusätzliche 300.000 Euro Schmerzensgeld. In einem ersten Prozess hatten die Richter Schadensersatz in Höhe von 22.000 Euro für angemessen gehalten, eine Summe, die das Oberlandesgericht Hamm nun mehr als verdreifachte.

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