Nadja Benaissa kann durchatmen: Sie muss nicht ins Gefängnis. Das Amtsgericht Darmstadt fällte heute das Urteil im Aids-Prozess um die Sängerin. Benaissa wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter gefährlicher Köperverletzung zu einer zweijährigen Haft verurteilt, die allerdings …

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