Weil sie einen Liebhaber mit Aids ansteckte, wurde das frühere No Angels-Mitglied Nadja Benaissa zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Darmstadt (hns) - Nadja Benaissa kann durchatmen: Sie muss nicht ins Gefängnis. Das Amtsgericht Darmstadt fällte heute das Urteil im Aids-Prozess um die Sängerin. Benaissa wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter gefährlicher Köperverletzung zu einer zweijährigen Haft verurteilt, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Zum Strafmaß der Verurteilung gehören zusätzlich 300 Stunden gemeinnützige Arbeit. Entgegen dem Wunsch der Verteidigung wurde Benaissa nach Erwachsenstrafrecht verurteilt. Sie war, so das Gericht, zum Zeitpunkt der Haupttat bereits 22 Jahre alt.

Ein mildes Urteil?

Nadja Benaissa zeigte sich deutlich erleichtert nach dem Urteilsspruch. Kein Wunder, denn bei gefährlicher Körperverletzung reicht das Spektrum der Strafe bis hin zu zehn Jahren Zuchthaus.

Die Forderungen des Staatsanwalts Peter Liesenfeld wurden mit zwei Jahren auf Bewährung trotzdem voll ausgeschöpft. Auch der Nebenkläger - ein Sexualpartner Benaissas, den sie erwiesenermaßen mit dem HI-Virus ansteckte – plädierte dafür, die Strafe auf Bewährung auszusetzen.

Als mildernde Umstände galten wohl das frühe und umfassende Geständnis der 28-Jährigen sowie Benaissas schwierige Vergangenheit. Bereits mit 14 Jahren war sie nach eigenen Angaben stark Crack-abhängig, zwei Jahre später wurde sie schwanger.

Keine Engel im Gerichtssaal

Die Ex-Bandkolleginnen der No Angels mussten nicht mehr als Zeuginnen aussagen. Dies war zunächst vorgesehen, im Laufe der Verhandlung jedoch verworfen worden. Was sie über Benaissas ehemals ausschweifendes Sexleben berichtet hätten, darf nun im Verborgenen bleiben. Jetzt jedoch, so das Ex-Engelchen in ihrem Schlusswort, wolle sie am liebsten "die Zeit zurückdrehen und es ungeschehen machen".

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