Das endgültige Urteil über die MP3-Tauschbörse Napster wurde erneut verschoben. Nun soll zuerst ein Experte über die Eigentumsrechte an den Songs entscheiden.

San Francisco (ps) - Seit nunmehr zwei Jahren streiten sich die Plattenfirmen mit der MP3-Tauschbörse Napster ohne zu einem handfesten Ergebnis zu kommen. Auch der gestrige Verhandlungstag brachte die zwei Kontrahenten keinen Schritt voran. US-Bundesrichterin Marilyn Patel war der Meinung, dass es für ein endgültiges Urteil auf Grund der Beweislage zu früh sei und verschob den Urteilsspruch erneut. Nun soll zuerst ein unabhängiger Experte die Eigentumsrechte an den etwa 200 Songs, die zur Diskussion stehen, prüfen.

Erstmals kritisierte Richterin Patel auch die Plattenfirmen, die einerseits Napster verklagen, aber andererseits ihre dominante Position ausnutzen, indem sie die Idee von Napster klauen und selbst Tauschbörsen für Audiofiles planen. Diese legalen Tauschbörsen scheinen von ihrer Realisierung nicht mehr weit entfernt zu sein. Gestern einigten sich die großen Plattenfirmen und der zentrale Verband der Musikverleger über die Bereitstellung der Rechte für den Online-Musikvertrieb. Jetzt sollen die Labels jährlich eine Millionen Dollar an die Musikverleger überweisen, um mit ihren Napsterklonen an den Start gehen zu können. Gemeinsam soll man sich dann einigen, wie und an wen diese Summe verteilt wird. Können sich die Parteien aber innerhalb der nächsten zwei Jahre nicht einigen wie das Geld aufgeteilt wird, was wahrscheinlich ist, dann müssen die Plattenfirmen nur noch 750 000 Dollar pro Jahr zahlen.

Die Verwirrung geht bei der Realisierung der Angebote weiter. Bis jetzt basieren Musicnet (Sony/Universal) und Pressplay (Warner/EMI/BMG), die man nur mit einem kostenpflichtigen Abonnement benutzen kann, auf der Streamtechnologie. Offenbar ist es aber noch nicht möglich, die Songs auf einen portablen MP3-Player herunterzuziehen. Sollte dies in absehbarer Zeit funktionieren, werden die Musikverleger sicherlich auf ein größeres Stück der Summe pochen, die die Labels jährlich zahlen müssen.

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