Nach diversen Rechtsstreitigkeiten einigten sich Napster und drei der fünf führenden Plattenfirmen jetzt auf eine Zusammenarbeit.

Redwood (Ca) (arb) - Nachdem Napster bereits diverse Gerichtstermine wegen Verstößen gegen Urheberrechte hinter sich hat, scheint nun ein Ende der Querelen absehbar zu sein. BMG, EMI und Warner Music gründeten gemeinsam das Unternehmen MusicNet, das die Musik der drei Konzerne vermarktet und nun einen Vertrag mit Napster über das gebührenpflichtige Downloaden der urheberrechtlich geschützten Musikdateien unterzeichnete.

BMG, EMI und Warner Music sind Sony und Vivendi-Universal mit MusicNet einen wesentlichen Schritt voraus. Das von letzteren geplante Musikportal mit Namen Duet ist nämlich noch nicht über die Planungsphase hinaus gekommen. In Fachkreisen wird aber schon gemunkelt, dass Sony möglicherweise die Seiten wechselt und bei MusicNet einsteigt.

Napster erhält dadurch natürlich einen enormen Aufschwung, muss aber noch einiges an der Technik ändern, da MusicNet auf strikter Einhaltung der Urheberrechte besteht. Napster will aber wie bisher Titel, die nicht urheberrechtlich geschützt, sind frei zum Downloaden anbieten. Genau darin besteht das technische Problem: Es ist noch nicht klar, wie technisch zwischen freien und kostenpflichtigen Dateien unterschieden werden kann. Auf jeden Fall soll das neue Napster Konzept ab dem ersten Juli im Netz sein.

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Napster Für 4,95 Dollar im Monat dabei sein

Jetzt ist es endlich raus: Gestern nannte Bertelsmann zum ersten Mal Zahlen, was die Kosten für die zukünftige Nutzung der MP3-Tauschbörse Napster angeht. 4,95 Dollar im Monat soll die Mitgliedschaft kosten, Sonderwünsche werden extra berechnet. Als Start ist der 1. Juli vorgesehen.

Napster Neue Hoffnung dank MusicNet

Warner Music, BMG und EMI wollen sich an der von RealNetworks entwickelten Distributionsplattform MusicNet beteiligen. MusicNet soll als Zwischenhändler fungieren, der digitale Musik über einen Aboservice vertreibt, aber auch Lizenzen an andere Anbieter, wie z.B. Napster, vergibt.

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