Thomas Anders verklagte 2003 seinen ehemaligen Modern Talking-Partner Dieter Bohlen auf die lächerlich hohe Summe von einer Million. Doch nun ist es Anders, der nicht mehr lächeln kann.
Berlin (vbu) - Gestern wies das Landgericht Berlin die Klage des Sängers Thomas Anders zurück. Der hatte seinen ehemaligen Kollegen Dieter Bohlen im Oktober 2003 wegen Verleumdung auf eine Million Euro verklagt. Bohlen hatte in seiner Biografie "Hinter Den Kulissen" behauptet, Anders habe ihn um Einnahmen aus den beiden letzten Modern Talking-Tourneen betrogen.
Der zuständige Richter Michael Mauck bezeichnete Anders' Klage allerdings als reinen PR-Gag. Es sei Anders nicht wirklich um Genugtuung gegangen. Viel mehr habe er die Klage parallel zum Erscheinen seiner Single "Just Dream" eingereicht. Das ließ den Richter darauf schließen, dass Anders mit der Klage allein "Aufmerksamkeit im Streit unter Künstlern" erreichen wollte. Dafür spräche auch die ungewöhnlich hohe Streitsumme. Außerdem bemängelte der Richter, dass Anders keine Beeinträchtigungen benennen konnte, die seine Klageforderung rechtfertigen.
Nun trägt Anders die 47.000 Euro, die das Verfahren kostete, statt saftige Gewinne einzustreichen. Hätte das Gericht Bohlen für schuldig befunden, so hätten ihm fünf Jahre in Haft oder eine ordentliche Geldstrafe gedroht. Anders' Anwälte wollen gegen das Urteil in Berufung gehen. Bohlen dagegen hofft, "dass der Streit mit Thomas hiermit endgültig beendet ist", zitiert ihn die Bild.
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