War es bisher die Aufgabe des Veranstalters, die anfallenden Gebühren seiner DJs bei der GEMA zu bezahlen, ändert sich dies zum 1. April 2013. Dann überträgt der Musikrechteverwerter allen DJs die Verantwortung für die Lizenzierung ihrer Musik. Die GEMA-Abgaben des Clubs bleiben davon unberührt.

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  • Vor 11 Jahren

    @uselessDM (« Also muss man jetzt jedesmal wenn man einen Song spielt 13 cent bezahalen oder zahlt man für alles was man auf der Festplatte hat einmal 13 cent im Jahr und hat dann Ruhe? »):

    das versteh ich auch nicht so ganz? :D

  • Vor 11 Jahren

    @Ragism:
    Ich bin doch auf die Kritik des Dekans eingegangen, wenn ich mich richtig erinnere ...? Ich habe ihr nicht widersprochen, habe mich allerdings sehr wohl dagegen gewehrt, daß hier die GEMA mehr Schelte bezieht für den Mißstand als diejenigen, die bewußt eine Lücke ausnutzen (Labels), zumal zu keinem Zeitpunkt klar gesagt wurde, aus welchem Grund diese Lücke überhaupt besteht. Ich habe auch ziemlich klar gesagt, daß es für eine Lücke durchaus auch gute Gründe geben mag, die allerdings nicht offen dargelegt werden und die man aus genau diesem Grund nicht vorverurteilen sollte. Und meines Wissens hat Dich das da auch schon nicht interessiert. Wo soll ich mich da gewunden haben und was soll ich falsch verstanden haben?
    Was den Status Quo angeht - ich rede von den organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, von internationalen Verstrickungen, von einzelnen Baustellen der GEMA, nicht von irgendeinem Meinungsbild. Das ist mir bekannt, und die Kritik an den demokratischen Strukturen teile ich auch, sogar noch nicht mal still und heimlich.
    Ich warte übrigens immer noch auf einen Beweis Deiner Kreativität: ein DJ darf die Musik eines Tonträgers nicht für kommerzielle Zwecke kopieren, das ist urheberrechtlich kritisch. Also muß lizenziert werden. Der Veranstalter darf augenscheinlich nicht damit belästigt werden, weil der ja ohnehin schon ein so schweres Päckchen zu tragen hat und es Abzocke wäre, der DJ darf aber auch nicht damit belästigt werden, der ja ohnehin schon ein so schweres Päckchen zu tragen hat und es Abzocke wäre. Also - welche Lösung schlägst Du vor?
    Gruß
    Skywise

  • Vor 11 Jahren

    Zu der irgendwo oben gemachten Aussage, dass sowohl der Radiosender als auch der Friseursalon GEMA zahlen müssen als Analogie zu Veranstalter und DJ: alles schön und gut. Aber ein Radiosender zahlt nicht für einen Song, den er irgendwo gespeichert hat und ihn irgendwann mal zum Einsatz bringen KÖNNTE, ihn aber tatsächlich nicht spielt. Sondern er zahlt für das, was tatsächlich gesendet wird. Und der Friseursalon zahlt auch nicht für Songs, die irgendwo auf dem Server des Radiosenders gespeichert sind, aber nie laufen. Sondern er zahlt für das, was tatsächlich aus den Boxen kommt.

    Es geht darum, dass ich nicht für etwas bezahlen will, um es überhaupt einsatzbereit mit mir rumtragen zu dürfen. Die GEMA-Gebühr an sich verteufele ich ja nicht, aber diese konkrete Regelung und ihre geplante Umsetzung ist schwachsinnig und ungerecht.

    Gerade die angesprochenen DJs, die das nebenberuflich für ein paar Einsätze im Jahr machen (ohne dass deshalb bei denen gleich was "falsch laufen muss"), werden dadurch völlig unverhältnismäßig zur Kasse gebeten.

  • Vor 11 Jahren

    Das Problem ist doch auch, dass der Tarif einfach viel zu sehr pauschalisiert. Im Bereich der ClubDJs mag es ja noch halbwegs passen, aber gerade im Bereich der mobilen DJs, welche im Jahr vieleicht 70 oder 80 private Veranstaltumgen, wie Geburtstage und Hochzeiten machen und dann vielleicht 10 öffentliche VA's, wie Dorf- und Schützenfeste, sieht die Rechnung folgendermaßen aus: 20.000 Titel a 0,13 Eur = 2.600 Euro welche dann nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten auf die 10 öffentlichen VA's mit je 260 Eur umgelegt werden müßten.
    Bring das mal den Veranstaltern bei, welche so schon Probleme machen am Abend 600 Euro inklusive Technik locker zu machen...
    Im digitalen Zeitalter sollte es, auch für die GEMA, kein Problem sein titelgenau abzurechnen! Ich hätte kein Problem damit, bei meinen öffentliche VA's pro Titel eine Gebühr zu bezahlen, aber pauschal meine gesamte legal erworbenen Titelsammlung für ein ganzes Jahr zu lizensieren halte ich für Abzocke. Und genau in dieser Situation werden viele mobile DJ's sein.

  • Vor 11 Jahren

    Die Lösung wäre eine Trackgenaue Abrechnung! Im Zeitalter von Traktor Co ist es kein Problem für den DJ die abendliche Titelliste an die GEMA zu mailen und da pro gespielten Track eine Obulus zu entrichten! Das wäre auch gerecht gegenüber den Künstlern, weil sie wirklich pro eingesetzten Titel bezahlt würden!

    Der hier vorläufig veröffentliche Tarif ist viel zu pauschal! Im Bereich der ClubDJs mag es ja noch halbwegs passen, aber gerade im Bereich der mobilen DJs, welche im Jahr vieleicht 70 oder 80 private, gemafreie!, Veranstaltumgen, wie Geburtstage und Hochzeiten machen und dann vielleicht 10 öffentliche VA's, wie Dorf- und Schützenfeste, sieht die Rechnung folgendermaßen aus: 20.000 Titel a 0,13 Eur = 2.600 Euro welche dann nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten auf die 10 öffentlichen VA's mit je 260 Eur umgelegt werden müßten.
    Bring das mal den Veranstaltern bei, welche so schon Probleme machen am Abend 600 Euro inklusive Technik locker zu machen...
    Wieso soll ein DJ welcher 50 VA's im Jahr macht genau so viel zahlen, wie ein DJ der 200 macht? Hier ist meine Meinung auch ein guter Ansatzpunkt für eine Klage gegen den Tarif.

  • Vor 11 Jahren

    @fireflyer (« Zu der irgendwo oben gemachten Aussage, dass sowohl der Radiosender als auch der Friseursalon GEMA zahlen müssen als Analogie zu Veranstalter und DJ: alles schön und gut. Aber ein Radiosender zahlt nicht für einen Song, den er irgendwo gespeichert hat und ihn irgendwann mal zum Einsatz bringen KÖNNTE, ihn aber tatsächlich nicht spielt. Sondern er zahlt für das, was tatsächlich gesendet wird. Und der Friseursalon zahlt auch nicht für Songs, die irgendwo auf dem Server des Radiosenders gespeichert sind, aber nie laufen. Sondern er zahlt für das, was tatsächlich aus den Boxen kommt.

    Es geht darum, dass ich nicht für etwas bezahlen will, um es überhaupt einsatzbereit mit mir rumtragen zu dürfen. Die GEMA-Gebühr an sich verteufele ich ja nicht, aber diese konkrete Regelung und ihre geplante Umsetzung ist schwachsinnig und ungerecht.

    Gerade die angesprochenen DJs, die das nebenberuflich für ein paar Einsätze im Jahr machen (ohne dass deshalb bei denen gleich was "falsch laufen muss"), werden dadurch völlig unverhältnismäßig zur Kasse gebeten. »):

    Gut, akzeptiert.
    Im Augenblick - ich bin mir nicht sicher, ob sich an diesen Regelungen nicht doch noch etwas ändert oder ob mir nicht doch was an Kleingedrucktem durch die Lappen gegangen ist - sehe ich allerhöchstens die Möglichkeit, mp3s unmittelbar auf der "beruflichen" Festplatte abzuspeichern, damit wäre dies das Original und keine Kopie. Damit müßten "nur noch" die Sachen Jahr für Jahr lizenziert werden, die von Originaltonträgern auf Festplatte kopiert würden. Wenn man das konsequent betreibt, wird es am Anfang wahrscheinlich teurer, aber langfristig dürften die Kosten niedriger sein - Downloads sind eigentlich meistens günstiger als die Tonträger-Variante, es fallen keine jährlichen Pauschalen zur Lizenzierung an.
    Und weil ich gestern in einem DJ-Forum schon eine Panik-Attacke gelesen und den Link zu einer völlig abstrusen Petition gefunden habe: wenn ein DJ auf nicht-öffentlichen Veranstaltungen auflegt, interessiert sich die GEMA ohnehin nicht für ihn.
    Gruß
    Skywise

  • Vor 11 Jahren

    @DJ Mobil (« Die Lösung wäre eine Trackgenaue Abrechnung! Im Zeitalter von Traktor Co ist es kein Problem für den DJ die abendliche Titelliste an die GEMA zu mailen und da pro gespielten Track eine Obulus zu entrichten! Das wäre auch gerecht gegenüber den Künstlern, weil sie wirklich pro eingesetzten Titel bezahlt würden!

    Der hier vorläufig veröffentliche Tarif ist viel zu pauschal! Im Bereich der ClubDJs mag es ja noch halbwegs passen, aber gerade im Bereich der mobilen DJs, welche im Jahr vieleicht 70 oder 80 private, gemafreie!, Veranstaltumgen, wie Geburtstage und Hochzeiten machen und dann vielleicht 10 öffentliche VA's, wie Dorf- und Schützenfeste, sieht die Rechnung folgendermaßen aus: 20.000 Titel a 0,13 Eur = 2.600 Euro welche dann nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten auf die 10 öffentlichen VA's mit je 260 Eur umgelegt werden müßten.
    Bring das mal den Veranstaltern bei, welche so schon Probleme machen am Abend 600 Euro inklusive Technik locker zu machen...
    Wieso soll ein DJ welcher 50 VA's im Jahr macht genau so viel zahlen, wie ein DJ der 200 macht? Hier ist meine Meinung auch ein guter Ansatzpunkt für eine Klage gegen den Tarif. »):

    Die trackgenaue Abrechnung wäre zumindest eine Erleichterung, aber sie reicht nicht weit genug, weil man im Prinzip noch eine Chronologie mitlaufen lassen müßte, denn die Lizenzierung eines Titels würde mit 0,13 Euro pro Jahr zu Buche schlagen, heißt: wenn derselbe Titel innerhalb eines Jahres nach Lizenzierung noch immer in der Tracklist auftaucht, darf er nicht nochmal kosten, und ich glaube, vor exakt diesem Aufwand scheut die GEMA zurück, zumal
    a) natürlich unterschiedliche Versionen eines Titels existieren können (Original, Neuinterpretation, Remix, Maxi-Version, Live-Version, blubber) und
    b) hey, so Listen lassen sich auch lustig editieren, woll ja!
    Der Tarif sieht es jedenfalls nicht vor ...
    Unter Umständen gibt's neben der Klage noch eine weitere Möglichkeit, indem man sich organisiert und als Organisation mit der GEMA in Verhandlung tritt, was prinzipiell ja immer möglich ist. Klingt nach einer "heimlichen Gewerkschaft der kleinen DJs" ... aber insgeheim schätze ich DJs eher als Eigenbrötler ein.
    Gruß
    Skywise

  • Vor 11 Jahren

    @Skywise Wieso wird es langfristig günstiger? Die kopierten Songs müssen jedes Jahr lizensiert werden, und das werden nunmal immer mehr, somit wird es naturgemäß jedes Jahr teurer, es sei denn, mann mustert ständig seine Platte wieder aus...

  • Vor 11 Jahren

    @Skywise Wieso wird es langfristig günstiger? Die kopierten Songs müssen jedes Jahr lizensiert werden, und das werden nunmal immer mehr, somit wird es naturgemäß jedes Jahr teurer, es sei denn, mann mustert ständig seine Platte wieder aus...

  • Vor 11 Jahren

    @Förster (« @Skywise Wieso wird es langfristig günstiger? Die kopierten Songs müssen jedes Jahr lizensiert werden, und das werden nunmal immer mehr, somit wird es naturgemäß jedes Jahr teurer, es sei denn, mann mustert ständig seine Platte wieder aus... »):

    Die kopierten Songs müssen jedes Jahr lizenziert werden, richtig. Aber die Sachen, die neu und unmittelbar auf der Festplatte landen, nicht. Ich gehe davon aus, daß Du auch hin und wieder mal Sachen aussortierst, bevorzugt ältere Sachen zuerst, so wie ich früher irgendwann mal die New Kids On The Block höchstens noch in Auszügen im Gepäck hatte, weil die einfach nicht mehr gefragt waren, und daß auch Doubletten bei Dir rausfliegen, damit Du bloß keine doppelten Titel auf der Festplatte rumfliegen hast; fallst Du also einen Sampler kaufen solltest, auf dem vier Titel mit Deinem CD-Bestand identisch sind, fliegen die kopierten Sachen zugunsten des mp3-Albums raus.
    Gruß
    Skywise

  • Vor 11 Jahren

    "Diese Woche in unserem GEMA-Spezial: Briefkastenonkel Skywise beruhigt panische Hobby-DJs in Aufruhrstimmung"
    I love it :D

  • Vor 11 Jahren

    @Skywise Traktor z.B. schreibt prinzipiell Track Datum und Uhrzeit zu jeder VA mit.

    Einen Grund die Listen zu "editieren" gibt es nicht, weil ich pro gespielten Titel den Obulus entrichte und mir es am Ende egal ist, welcher Track das ist.
    Ich brauch am Abend ca 150 Titel, d.h. ich entrichte pro (öffentliche) VA die Summe 150 x 0,XX Euro und gut ist. Meiner Meinung nach die einzig faire Lösung für alle Seiten.

    Im digitalen Zeitalter darüber diskutieren zu wollen, was eine Vervielfältigung, was vielleicht eine Sicherungskopie ist, und ob man diese zu privaten Zwecken oder zu was auch immer verwenden könnte, möchte oder will... ist einfach by the way!
    Schon überhaupt noch Unterschiede zwischen den Wiedergabemedien zu machen ist eigentlich Unsinn.

    Ein Tarif für alles, wo es heißt, die öffentliche Aufführung eines GEMA pflichtigen Titels kostet einen DJ die Summe X.XX und gut ist. Dann weiß jeder woran er ist und diese Rechnung kann man dann auch dem .... Veranstalter gut begreiflich machen.

  • Vor 11 Jahren

    @Skywise: Es ist doch sehr einfach. Wenn urheberrechtlich ein Song auf Tonträger oder als MP3-Kopie als dasselbe zu betrachten sind, weil diese nur unterschiedliche Medien für dasselbe Werk sind, so müssen auch Kopien von für öffentliche Veranstaltungen bestimmte Tracks nicht zusätzlich berechnet werden. Dies ist zunächst einmal die naheliegendste, einfachste, juristisch offensichtlichste und für jeden Menschen mit gesundem Menschenverstand beste Lösung. Hierfür muss man noch nicht einmal kreativ werden. Kreativ musste hier nur die GEMA werden, welche sich über dubiose juristische Legitimationen zusätzliche Einnahmequellen erhofft.

  • Vor 11 Jahren

    @Ragism (« @Skywise: Es ist doch sehr einfach. Wenn urheberrechtlich ein Song auf Tonträger oder als MP3-Kopie als dasselbe zu betrachten sind, weil diese nur unterschiedliche Medien für dasselbe Werk sind, so müssen auch Kopien von für öffentliche Veranstaltungen bestimmte Tracks nicht zusätzlich berechnet werden. Dies ist zunächst einmal die naheliegendste, einfachste, juristisch offensichtlichste und für jeden Menschen mit gesundem Menschenverstand beste Lösung. Hierfür muss man noch nicht einmal kreativ werden. Kreativ musste hier nur die GEMA werden, welche sich über dubiose juristische Legitimationen zusätzliche Einnahmequellen erhofft. »):

    Es geht doch nicht um das Medium, es geht darum, daß hier eine Vervielfältigung stattgefunden hat, die eigentlich nicht hätte stattfinden dürfen. Soweit das juristisch Offensichtliche und das, was mit jedem gesunden Menschenverstand zu bewältigen ist. Mach' den Gesetzgeber dafür verantwortlich, nicht die GEMA. Also - weitere Vorschläge?
    Gru
    Skywise

  • Vor 11 Jahren

    @DJ Mobil (« @Skywise Traktor z.B. schreibt prinzipiell Track Datum und Uhrzeit zu jeder VA mit.

    Einen Grund die Listen zu "editieren" gibt es nicht, weil ich pro gespielten Titel den Obulus entrichte und mir es am Ende egal ist, welcher Track das ist.
    Ich brauch am Abend ca 150 Titel, d.h. ich entrichte pro (öffentliche) VA die Summe 150 x 0,XX Euro und gut ist. Meiner Meinung nach die einzig faire Lösung für alle Seiten.

    Im digitalen Zeitalter darüber diskutieren zu wollen, was eine Vervielfältigung, was vielleicht eine Sicherungskopie ist, und ob man diese zu privaten Zwecken oder zu was auch immer verwenden könnte, möchte oder will... ist einfach by the way!
    Schon überhaupt noch Unterschiede zwischen den Wiedergabemedien zu machen ist eigentlich Unsinn.

    Ein Tarif für alles, wo es heißt, die öffentliche Aufführung eines GEMA pflichtigen Titels kostet einen DJ die Summe X.XX und gut ist. Dann weiß jeder woran er ist und diese Rechnung kann man dann auch dem .... Veranstalter gut begreiflich machen. »):

    Es wird ja kein Unterschied zwischen den Medien gemacht, sondern zwischen der Rechtslage; in einem Fall hast Du eine Kopie angefertigt, wozu Du kein Recht hast, das ist das eigentliche Problem.
    Darüber hinaus: ich denke schon, daß sich das langfristig schon im Spendensäckchen bemerkbar macht, wenn Du Dateien direkt auf Festplatte speicherst und von dort abspielst (also: die Originale) oder wenn Du die Sachen allesamt speziell lizenzieren mußt. Ich glaube, die Angelegenheit ist ein bißchen komplexer (und dürfte wahrscheinlich auch GEMA-intern schon gründlich diskutiert worden sein ...)
    Laß mal drüber grübeln ...
    Gruß
    Skywise

  • Vor 11 Jahren

    @soulburn (« "Diese Woche in unserem GEMA-Spezial: Briefkastenonkel Skywise beruhigt panische Hobby-DJs in Aufruhrstimmung"
    I love it :D »):

    Wir brauchen ein anständiges Forum, glaub' ich :D
    Gruß
    Skywise

  • Vor 11 Jahren

    @DJ Mobil (« @Skywise Traktor z.B. schreibt prinzipiell Track Datum und Uhrzeit zu jeder VA mit.

    Einen Grund die Listen zu "editieren" gibt es nicht, weil ich pro gespielten Titel den Obulus entrichte und mir es am Ende egal ist, welcher Track das ist.
    Ich brauch am Abend ca 150 Titel, d.h. ich entrichte pro (öffentliche) VA die Summe 150 x 0,XX Euro und gut ist. Meiner Meinung nach die einzig faire Lösung für alle Seiten.

    Im digitalen Zeitalter darüber diskutieren zu wollen, was eine Vervielfältigung, was vielleicht eine Sicherungskopie ist, und ob man diese zu privaten Zwecken oder zu was auch immer verwenden könnte, möchte oder will... ist einfach by the way!
    Schon überhaupt noch Unterschiede zwischen den Wiedergabemedien zu machen ist eigentlich Unsinn.

    Ein Tarif für alles, wo es heißt, die öffentliche Aufführung eines GEMA pflichtigen Titels kostet einen DJ die Summe X.XX und gut ist. Dann weiß jeder woran er ist und diese Rechnung kann man dann auch dem .... Veranstalter gut begreiflich machen. »):

    Also schön, ich denke mal schriftlich weiter: wenn der DJ sowieso die Summe Gespielter Titel mal X Ohjo zahlen sollte, bestünde keine Veranlassung, den Laptopzuschlag zu ersetzen, denn im Prinzip kann man davon ausgehen, daß der Veranstalter diese Mehrkosten so oder so tragen müßte - warum also die Summe der Ansprechpartner künstlich erhöhen?
    Weiter. Ich denke, das Hauptproblem ist nicht das Abspielen der Dateien selbst, sondern der Umstand, daß bereits im Vorfeld, d. h. beim Kopieren der Titel von Original-Tonträger auf Festplatte das Urheberrecht arg strapaziert wird. Bei diesem Prozess gibt's die eigentlichen Probleme, zumal davon auszugehen ist, daß es sich hierbei um Dateien handelt, die nicht aus privaten Gründen auf jener Festplatte landen. Im Prinzip müßte also bereits beim Kopieren der Dateien auf die Festplatte eine Lizenzgebühr fällig werden, nicht erst beim Abspielen derselben. Wenn man die Abrechnung auf das eigentliche Abspielen reduziert, verlangt man von der GEMA im Grunde genommen, daß sie so tut, als ob im Vorfeld der Veranstaltung rechtlich alles in Butter wäre. Jetzt ist aber ausgerechnet die GEMA nicht nur für die Aufführungsrechte zuständig, sondern auch für die Vervielfältigungsrechte, und ab diesem Punkt muß ich im Augenblick offen gestehen, daß meine juristische Spitzfindigkeit nicht ausreicht, um die Argumentation so auszuhebeln, daß die GEMA kein Interesse an den Kopien auf dem Datenträger haben könnte ...
    Gruß
    Skywise

  • Vor 11 Jahren

    FORUM FORUM FORUM, bin auch dafür. Dann würde ich auch die Forderung nach kommentierbaren Interviews lassen, glaube ich. :)

  • Vor 11 Jahren

    @Skywise: Noch einmal: Von einer unerlaubten Vervielfältigung hatte ich überhaupt nichts geschrieben. Zumal der Gesetzgeber die GEMA nicht dazu zwingt, einen weiteren realitätsfernen Tarif einzuführen.

  • Vor 11 Jahren

    @Ragism:
    Wenn Du nicht davon geschrieben hast, hast Du anscheinend die Sachlage nicht verstanden. Wir reden hier davon, daß Material von Original-Tonträgern auf Festplatte gezogen wird, hierbei handelt es sich um eine Vervielfältigung, die über den Gesetzgeber allerdings nicht vorgesehen ist, also muß eine Lizenzierung vorgenommen werden, und hierzu hätte ich gerne einen kreativen Vorschlag von Dir.
    Und weil das Andere anscheinend auch von Dir nicht verstanden wurde: die GEMA hat aufgrund dieser nicht erlaubten Vervielfältigung einen Tarif eingeführt namens "Laptopzuschlag". Dieser wird jetzt umgeschichtet vom Veranstalter auf den DJ - da ist nix wirklich Neues, zu dem die GEMA gezwungen wurde, schon mal gar nicht vom Gesetzgeber, da ist nur eine Verlagerung der Verantwortlichkeit und ein neuer Ansprechpartner, weil die GEMA nach wie vor dem Gesetz genüge tun muß.
    Also, Vorschläge -?
    Gruß
    Skywise