Der Rapper Frauenarzt ist gestern vom Berliner Amtsgericht in Tiergarten wegen expliziten und pornographischen Gewaltdarstellungen in seinen Texten zu 8.400 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Berlin (dsc) - Wieder einmal stand in Deutschland ein Rapper vor Gericht. Wieder einmal bilden seine Texte den Stein des Anstoßes.

Der 31-jährige Vicente H., besser bekannt unter dem Namen Frauenarzt, war angeklagt, auf seinen CDs "Porno Mafia" und "Geschäft ist Geschäft" aus dem Jahr 2006 detailliert das Quälen sowie die Verstümmelung und die Ermordung von Frauen beschrieben zu haben. Weiterhin fand die Polizei bei einer Durchsuchung seiner Berliner Wohnung im April dieses Jahres 15 verbotene CDs anderer Künstler.

Schuldig im Sinne der Anklage

Das Gericht erkannte den Rapper in allen Anklagepunkten für schuldig und verhängt eine Geldstrafe in Höhe von 8.400 Euro. Frauenarzt hatte die Vorwürfe vorab eingeräumt und erkannte das Urteil an, wenn auch widerwillig. Gegenüber rap.de bedauerte er: "Man muss sich das mal vorstellen, ich bin jetzt vorbestraft wegen meiner Musik. Es ist doch traurig, dass man nicht über seine eigenen sexuellen Vorstellungen und Vorlieben rappen darf."

Ist doch nur Sadomaso!

Bei einem der besagten Titel ging es um die explizite Darstellung von sadomasochistischen Sexualpraktiken. Der zuständige Staatsanwalt Thomas Schulz-Spirohn machte allerdings deutlich, dass es sich selbst in diesem Fall um eine Straftat handle, die verfolgt werden müsse: "Es gibt in Deutschland sehr wohl Praktiken und Handlungen deren Ausübung straffrei ist, deren Abbildung in Wort, Schrift und Musik aber eben unter Strafe steht."

Brutalo ade!

Das Amtsgericht beurteilte die beanstandeten Texte von Frauenarzt als "unglaublich brutal und ekelerregend"; der Rapper habe mit ihnen "bewusst provoziert". Mittlerweile verfolgt Frauenarzt eine andere Strategie. Sein neues Album sei "reine Party- und guter Launemusik", schreibt der Tagesspiegel.

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