Gebrauchte CDs kann man problemlos weiterverkaufen - wieso nicht auch MP3-Songs? Ein Richter entschied jetzt: Das ist illegal.
New York (gbi) - Ein Bundesbezirksgericht im US-Bundesstaat New York hat sich jüngst mit dem Geschäftsmodell von ReDigi befasst. Das Unternehmen führt einen Online-Handelsplatz für Musikdateien. Die Idee ist interessant: Wer MP3-Songs, die er selber nicht mehr hört, auf seiner Festplatte entdeckt, kann diese auf ReDigi verkaufen.
Bedingung ist, dass diese Songs auf legalem Weg erstanden wurden und dass die Files nach erfolgtem Deal von der Festplatte des Verkäufers gelöscht werden. Auch alle (zum Beispiel auf Handy oder MP3-Player) erstellten Kopien der Soundfile sollen nach dem Verkauf unbrauchbar werden. ReDigi will die Einhaltung dieser Kriterien mit spezieller Software überprüfen.
Wie eine gebrauchte CD den Besitzer wechselt, wechselt also auf ReDigi virtuelle Musik die Hand. Dieses Geschäftsmodell war Capitol Records ein Dorn im Auge. Das Plattenlabel hat darum gegen ReDigi geklagt und jetzt vor dem New Yorker Gericht Recht bekommen.
Hochladen setzt Kopieren voraus
Der Richter argumentierte, dass der Verkäufer einer MP3 diese auf die Server von ReDigi hochladen muss, um sie überhaupt feilbieten zu können. Dieses Hochladen entspreche dem (verbotenen) Erstellen einer Kopie und sei damit illegal.
In seiner Erklärung hielt der Richter ausdrücklich fest, dass der Weiterverkauf digitaler Soundfiles nicht per se illegal sei. Es sei aber Sache des Kongresses in Washington, dies zu regeln. Das Geschäftsmodell von ReDigi verglich er laut der britischen Zeitung The Guardian mit dem Überspielen einer gekauften Vinyl-Platte auf eine Musikkassette, wie dies früher übliche (und illegale, aber geduldete) Praxis war.
Rätseln über mögliche Folgen
Auch wenn ReDigi gegen das Urteil noch Revision einlegen kann und seine Dienste bislang gar nicht in Europa anbietet, hat der Richterspruch auch in hiesigen Breiten aufhorchen lassen. Die Technik-Freaks von giga.de etwa meinen, dass solch ein Urteil in Europa nicht zu befürchten sei. Ihre Zuversicht beziehen sie aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem letzten Jahr, wonach gebrauchte Computerprogramme auch dann verkauft werden dürfen, wenn sie als Download erworben wurden. Ähnliches könnte für Musik gelten.
Spannend wird nun zu beobachten sein, ob sich der Richterspruch auf die Pläne von Apple und Amazon auswirken wird. Die amerikanischen Online-Giganten denken ebenfalls darüber nach, einen Second-Hand-Handel für digitale Dateien aufzuziehen.
41 Kommentare
Wird sich, wie alles im Internet, mit den Jahren regeln und sich freilich durchsetzen - die User wollen das, egal ob legal oder illegal. Und so lange machen die Leute reimfrisch aka was sie wollen, die Gerichte hinken hinterher, die Plattenindustrie rauft sich die Haare, interessiert kein Schwein.
Selbiges gilt für das Vererben von digitalem, wird sich ebenso regeln, in diesen Dingen macht das Internet die Menschen stark.
Wichtig wären, wie bei Vinyl, einheitliche Zustandsbeschreibungen für die MP3-Files: mint, vg+ usw.
Mal ist eine digitale Kopie dasselbe wie ein tatsächlicher Datenträger - dann wieder nicht. Ganz so wie es den sympathischen Herren aus der Kulturverwertungsindustrie gerade passt.
@Sodhahn (« cds (und vinyl!) sind nach wie vor die einzige und ultimative respektsbekundung an eine geschätzte band/gruppe/künstler. für mp3s kohle auszugeben ist einfach nur schwachsinn, da man hier absolut nichts in der hand hat. kein informatives und zum teil aufwendig-mühevoll gestaltetes booklet und kein cover das einen anstrahlt. mp3s sind filerotz, welcher inflationär durch das behinderte internet wabert. dann lieber sowas wie spotify zum reinhören und testen, aber geld für etwas digitales ausgeben? no way, dann zahle ich lieber 5verkackte euros mehr und hab was in der hand. natürlich kann man sich auch ab und an von fehlkäufen trennen, damit das ganze nicht ausufert und seien wir doch mal ganz ehrlich, für die meisten sind mp3s doch nur interessant, weils die quasi umsonst gibt und man somit mehr geld für atom-sneaker hat, gell, lauchuser... »):
Word!
Ärgert mich auch jedes Mal, wenns irgendwelche Alben, die ich will nur als MP3 gibt.
@Luksoropoulos («
Word!
Ärgert mich auch jedes Mal, wenns irgendwelche Alben, die ich will nur als MP3 gibt. »):
yeah, bestes beispiel die "keep it hood" ep von mc eiht
ein weiteres Beispiel wie sich Sodibrudi still und heimlich aus der Affäre zieht.. fast hätte er es geschafft.