Im Streit um das umstrittene Coachingprogramm des Rappers muss der Sender keine Gegendarstellung veröffentlichen.

München (bal) - Im Rechtsstreit um die Aussagen einer Redakteurin des Bayerischen Rundfunks bezüglich Kollegahs Coachingprogramm 'Alpha Mentoring' hat der Rapper in zweiter Instanz eine Niederlage erlitten.

Gegenstand der Klage war ein Satz, den die Redakteurin im Podcast "Schacht & Wasabi" äußerte. Die Journalistin hatte berichtet, Mitarbeiter der Vice hätten mehrere Wochen das Coachingprogramm des Rappers undercover mitgemacht. Tatsächlich seien diese aber nur acht Tage angemeldet gewesen. Die Aussage der BR-Redakteurin sei also sachlich falsch, so die Position von Kollegahs Anwalt, der daraufhin gegen den BR Klage auf Gegendarstellung einreichte.

OLG München kippt Urteil

Das Landgericht München gab Kollegah zuerst recht. Das Oberlandesgericht kippte das Urteil aber nun in zweiter Instanz: Der Kontext der Vice-Reportage legitimiere die Aussage der BR-Redakteurin, er lasse gar "keine andere Schlussfolgerung" zu, heißt es in der Urteilsbegründung. Der beanstandete Podcast muss infolge nicht geändert werden.

Die Vice hatte im Sommer in Zusammenarbeit mit Buzzfeed Deutschland eine Investigativrecherche bezüglich Kollegahs 'Alpha Mentoring'-Programm angestrebt. In den Seminaren, so die Journalisten, seien Teilnehmer betrogen worden, außerdem verbreite Kollegah Verschwörungstheorien.

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