Die französische Gothic-Band Dark Sanctuary hat Deutschrapper Bushido aufgrund angeblicher Urheberrechtsverletzung in mehreren Fällen verklagt. Es ist bereits das zweite Mal, dass Bushido Ideenklau vorgeworfen wird. Ferner sprach der BGH heute ein generelles Urteil in Sachen Sampling.

Berlin (max) - Dass Bushido keine Berührungsängste mit anderen Genres hat, belegen unter anderem die Rammstein-Kollaboration "Amerika", das Crossover-Feature "Worldwide" mit Strapt sowie der kürzlich erschienene Song "Für Immer Jung", den er zusammen mit Schlagerstar Karel Gott aufgenommen hat. Schenkt man der Gothic-Band Dark Sanctuary Glauben, meint er es mit dieser Offenheit zuweilen allerdings etwas zu gut.

Die Franzosen behaupten, Bushido habe sich für sein 2006er Album "Von Der Skyline zum Bordstein Zurück" in mindestens acht Fällen eindeutig ihrer Werke bedient – ohne diese Verwendung jemals mit ihnen geklärt zu haben. Gewichtige Unterstützung erhält der gothische Sechser dabei vom Berliner Musikwissenschaftler Hartmut Fladt, dem laut seinem Gutachten noch nie "eine derart drastische Ausplünderung einer urheberrechtlich geschützten Quelle begegnet" sei.

Nicht das erste Mal

Wie Dark Sanctuary-Anwalt Alexander Duve gestern mitteilte, landet der Fall nun im Januar vor dem Landgericht Hamburg, nachdem der Versuch einer außergerichtlichen Einigung zwischen seinen Mandanten und Ersguterjunge bzw. Universal scheiterte. Das ist nicht der erste Vorfall dieser Art: Bereits im vergangenen Jahr wurden Stimmen laut, Bushido habe für den inzwischen indizierten Song "Mittelfingah" kräftig bei den norwegischen Dark-Metallern Dimmu Borgir abgepaust. (laut.de berichtete) Vielleicht darf man Bushidos aktuellen Albumtitel "Heavy Metal Payback" da ja als eine Art Wiedergutmachungs-Geste verstehen.

Sample oder nicht Sample?

Da das Sampling im Hip Hop nicht nur Usus, sondern fast essentieller Bestandteil des Genres ist, gehen die subjektiven Meinungen zu dieser Thematik oft weit auseinander. Die einen nennen es simpel "Klauen", "Covern" und "Kopieren", die anderen beharren auf einer "kreativen Weiterverwendung" und "Kulturentwicklung". Bushido schießt in diesem Fall allerdings anscheinend weit übers Ziel hinaus, denn: Unter Sampling versteht man gemeinhin das Weiterverwenden kleiner und kleinster Teile eines fremden Stückes, das nicht die Eigenleistung in Frage stellt. Auf keinen Fall bezeichnet es das Abkupfern mehrerer kompletter Melodien und Kompositionen.

Ein Fall für mehr als Zwei

Tatsächlich beschäftigt dieses Rangeln um das Urheberrecht seit einiger Zeit auch den Bundesgerichtshof, der nun versucht, anwendbare Objektivität einzubringen. Auslöser war die Band Kraftwerk, die im September Moses Pelham verklagte, weil dieser für ein 1997 erschienenes Stück von Sabrina Setlur zwei Sekunden ihres Songs "Metall Auf Metall" von 1977 verwendet hatte. (laut.de berichtete)

Just heute erschien eine Pressemitteilung des BGH, in der das Urteil in diesem Präzedenzfall bekannt gegeben wurde. So heißt es da: "Ein Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers ist bereits dann gegeben, wenn einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnommen werden." Das ist aber nur die halbe Wahrheit, denn es "kann auch die Benutzung fremder Tonträger ohne Zustimmung des Berechtigten erlaubt sein, wenn das neue Werk zu der aus dem benutzten Tonträger entlehnten Tonfolge einen so großen Abstand hält, dass es als selbständig anzusehen ist." Das allerdings nur unter der Bedingung, wenn man nicht "befähigt und befugt ist, diese selbst einzuspielen" oder wenn sich bei der "dem benutzten Tonträger entnommenen und dem neuen Werk zugrunde gelegten Tonfolge nicht um eine Melodie handelt." (Vollständiges Urteil: Siehe Link unten.)

Ausgang ungewiss

Auf Anfrage von laut.de, ob Bushido bei Dark Sanctuary eventuell tatsächlich etwas zu ausführlich ins Notenheft geschielt habe, hieß es bei Ersguterjunge: "Das kann gut sein, aber wir nehmen dazu momentan keine Stellung. Wir haben die Sache unserem Anwalt übergeben."

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