Ein bundesstaatliches Berufungsgericht in San Francisco hob das Schließungsurteil wieder auf.

San Francisco (edy) - Ein Berufungsgericht in San Francisco hat das Urteil vom letzten Mittwoch aufgehoben, welches besagte, dass die MP3-Tauschbörse Napster ihre Pforten dicht machen müsse. Insgesamt fünf Labels hatten gegen Napster Klage eingereicht und wurden von der RIAA (Recording Industry Association of America) vertreten. Die Klage berief sich darauf, dass die Urheberrechte der Künstler verletzt werden, da ihre Songs für jeden kostenlos zugänglich und downloadbar sind.

Die Verteidigung beruft sich hauptsächlich auf den Audio Home Recording Act, nach dem durch nicht kommerzielle Benutzung von Musik keine Copyrights verletzt werden.
Die Richterin, welche das Schließungsurteil verhängte, war der Meinung, dass nicht mehr die Rede von privatem Nutzungsrecht sein kann, wenn sich 22 Millionen Leute Musikfiles teilen.

Nach dem Schließungsurteil hatten Surfer aus aller Welt ihre Sympathie mit Napster bekundet. Einen von Napster initiierten Boykott-Aufruf gegen die Vereinigung der Labels unterzeichneten binnen weniger Tage über 100 000 Musikfans. Mittlerweile hat die RIAA angekündigt, auch gegen die Galgenfrist für Napster Einspruch einzulegen.

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