Firmen- oder Bandnamen fürs Baby? Skandinavische Finanzbehörden machen es möglich.

Stockholm (dani) - Bisher schützten gesetzliche Regelungen unschuldige Kinder davor, sich mit Namen wie "Burgerking" oder "Tokiohotel" durchs Leben schlagen zu müssen. Hierzulande schiebt das Gesetz der Kreativität mancher Eltern einen Riegel vor. In Schweden jedoch ist dem Wahnsinn in Folge einer Änderung der Rechtslage nun Tür und Tor geöffnet.

Dort wurden unlängst die Bestimmungen für die Vergabe von Vornamen geändert. Das Töchterchen "Metallica", den Sohnemann "Vitamalz" zu taufen: dort ab sofort kein Problem mehr.

'Gott' und 'Teufel' bleiben verboten

"An einem Namen wie 'Coca-Cola' oder 'McDonalds' ist heutzutage nichts mehr auszusetzen", zitiert der Spiegel in seiner Online-Ausgabe Lars Tegenfeldt, einen Sprecher der schwedischen Finanzbehörden. "In den siebziger Jahren war das vielleicht noch der Fall." Für Meldeangelegenheiten, somit auch für Vergabe von Namen, tragen in Schweden die Finanzämter die Verantwortung.

Immerhin: Nach wie vor untersagt sind Begriffe wie "Gott" oder "Teufel", und Schimpfworte kommen nicht einmal in Schweden in die Tüte. Mit dem Namen 'Fuckyou Svensson' wird vorerst also niemand herumlaufen müssen.

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