Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten attestierte dem Rapper eine positive Sozialprognose und setzte die Freiheitsstrafe zur Bewährung aus.

Berlin (dol) - Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat Fler wegen Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Sein Geständnis wertete die Richterin am Mittwoch als aufrichtig. Zudem attestierte sie ihm eine positive Sozialprognose und bezog seine mittlerweile rechtskräftige Verurteilung zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe aus dem März 2021 mit in die Strafe ein.

Den ersten Prozesstag hatte er noch wütend platzen lassen, dem zweiten ist Fler dann gleich ganz ferngeblieben. Stattdessen veröffentlichte er kurz vor Verhandlungsbeginn einen seiner Video-Monologe, in denen er über das Wesen des Rechtssystems und die Verbindungen zwischen Behörden und Medien philosophiert. "Ich schwöre dir bei Gott: Bei diesem Prozess hat jeder Zeuge gelogen. Ich soll sterben, wenn ich lüge. Ich soll hier heute einen Herzinfarkt bekommen oder ein' Schlaganfall oder mir soll ein Klavier auf den Kopf fallen, wenn ich lüge", beteuerte er kleinlaut wie eh und je.

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Fler,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Fler,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Fler,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Fler,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Fler,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Fler,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig)

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laut.de-Porträt Fler

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