Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des OLG gegen Bushido aufgehoben. Der Urheberrechtsstreit mit Dark Sanctuary geht damit in eine neue Runde.
Karlsruhe (joga) - Der unter anderem für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern ein Urteil des Oberlandesgericht Hamburg im Urheberrechtsstreit zwischen Bushido und der französischen Gothic-Band Dark Sanctuary aufgehoben. Das OLG hatte Bushido verboten, zwei Alben, auf denen er bis zu zehn Sekunden lange Samples der Franzosen verwendet habe, weiter zu vertreiben. Dagegen hatte Bushido Berufung eingelegt.
In der Berufungsverhandlung wies nun der BGH die Klage dreier Bandmitglieder, die nur an den Texten der Dark Sanctuary-Songs mitgewirkt hatten, ab. Die Klage des Komponisten dagegen wurde zur erneuten Prüfung an das OLG zurückverwiesen.
Verwendete Samples nur "routinemäßiges Schaffen"?
Der BGH bemängelt am Urteil des OLG vor allem, dass dessen Richter sich bei der Beurteilung der Frage, ob Bushido Urheberrechte verletzt habe oder nicht, lediglich auf ihre "eigene Sachkunde" verlassen hätten. Die Bundesrichter betonten jedoch, dass die für "einen urheberrechtlichen Schutz erforderliche schöpferische Eigentümlichkeit der übernommenen Sequenzen" anhand von "objektiven Merkmalen" bestimmt werden müsse. Deshalb sei in einer erneuten Verhandlung zwingend ein Sachverständiger hinzuzuziehen.
Eine schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus, doch aus einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung des BGH geht klar hervor, dass die Karlsruher Richter davon ausgehen, dass Bushido "Teile der Musik" übernommen hat. Sie stellen aber in Frage, ob die kurzen verwendeten Musiksequenzen "über ein routinemäßiges Schaffen hinausgehen und die Voraussetzungen urheberrechtlichen Schutzes erfüllen."
Urheberrecht vs Leistungsschutzrecht
Vielleicht hätten sich Dark Sanctuary bzw. ihr Label nicht auf den Urheberrechtsschutz, sondern auf das verwandte Leistungsschutzrecht für Tonträgerhersteller berufen sollen. Aufgrund dieses Rechtes hatte der BGH 2012 Moses Pelham und Sabrina Setlur wegen der Verwendung eines nur zweisekündigen Kraftwerk-Samples zu Schadensersatz verurteilt.
So muss nun also ein Sachverständiger beurteilen, ob die Musiksequenzen von Dark Sanctuary mehr sind als nur "routinemäßiges Schaffen". Man darf durchaus gespannt sein, welche "objektiven Merkmale" da zur Anwendung kommen.
4 Kommentare mit 10 Antworten
Die Vorwürfe sind haltlos, Bubu nach wie vor ein Ehrenmann.
Die Sanctuary-Zottel sollen sich erst mal waschen gehen.
Ja der Bubu ist wirklich ein ganz, ganz lieber Schatz.... oder einfach ein Assi der mir tierisch auf die Nerven geht.
Da werden Cyclonos und der Anwalt sicherlich aus Wut und Verzweiflung in ihre Tastaturen bei§en...
Du kannst auch nur stumpf provozieren, was? Du bist so nah am Internetbann, mein Freund!
Ja, stumpfe Provokation ist mein Markenzeichen hier. Kann ja nicht jeder den überflüssigen Hurensohn geben, ne?
Word.
Cyclonos z.B. koennte sich stattdessen ja auch in seine Fingernaegel beissen und damit etwas Koerperpflege betreiben.
habe doch immer schon gesagt das bushido es nicht nötig hat bei irgendwelchen läusezauseln musik zu klauen!
"Eine schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus, doch aus einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung des BGH geht klar hervor, dass die Karlsruher Richter davon ausgehen, dass Bushido "Teile der Musik" übernommen hat."
ich lese da was anderes raus.
Natürlich hat er ganze Teile aus den Tracks genommen und verwurstet. Ist im Rap aber völlig normal, gehört zur Kultur und ist nur von Genrefremden unverstanden - deshalb belustigen sich die Hoppers ja auch so drüber, wenn sich ein Außenstehender darüber aufregt. Dass man die Samples clearen sollte, steht auf einem anderen Blatt.
Insgesamt völlig ödes uraltes Thema. Die Zausel sollen sich waschen gehen!
leute, die seine musik downloaden verklagen aber selber ungefragt geistiges eigentum anderer verwenden..... gehört halt zur kultur. nur genrefremde missverstehen das.
interessante herangehensweise.
Para, das sind zwei verschiedene paar Schuhe. Abmahngangsta-Gebahren ist eines Gangsta-Rappers natürlich unehrenhaft und hat sicherlich NICHTS mit der Kultur zu tun.
Sampling hingegen schon.
Niemand will Bubu verteidigen, nur erläutern, dass das für was er da so angefeindet wird nicht der Rede wert ist - zahlen muss er freilich dennoch.
Dark Sanctuary...was ist das überhaupt für ein Name? Diese Schmierwürste sollen erstmal 3 Runden durch die Waschanlage drehen, bevor sie sich wieder mit einem Ehrenmann wie Änis anlagen, wallah!
Achja: manback, Hurensohn.
Nur weil den BMI durch die Decke steigt wie Apple-Aktien, brauchst du deine schlechte Laune hier nicht an anderen auslassen.