Anderthalb Wochen vor dem Eurovision Song Contest in Istanbul sehen sich die österreichischen Teilnehmer Tie Break mit einer Plagiatsklage konfrontiert - und von den eigenen Landsleuten im Stich gelassen.
Wien (ebi) - Österreichs Grand Prix-Teilnahme steht in diesem Jahr unter keinem guten Stern. Heißt es schon seit längerem, der Sieger-Beitrag "Du Bist" der Gruppe Tie Break sei ein Plagiat des Yvonne Catterfeld-Songs "Für Dich" von Dieter Bohlen, wird die dreiköpfige Boygroup nun von den Zweitplatzierten der nationalen Ausscheidung verklagt. Mit einem Gutachten versuchen Waterloo & Robinson nachzuweisen, dass der Tie Break-Song "die wesentlichen Kriterien eines Plagiats" erfülle und deshalb disqualifiziert werden müsse, berichtet der Standard.
Da eine Beweisführung aber schwierig sei, setzt das Duo den Hebel an der Überschreitung der vom TV-Sender ORF vorgegebenen Songlänge um neun Sekunden an, um so doch noch zum Eurovision Song Contest nach Istanbul fahren zu können. Schließlich liege es in der Natur der Sache, dass es dem Zweitplatzierten zukomme, einen derartigen rechtlichen Weg zu gehen, begründen die unterlegenen Musiker.
Zufrieden sind aber auch die Sieger nicht: Tie Break fühlen sich weder vom ORF noch von der eigenen Plattenfirma Warner angemessen unterstützt. Das Coaching habe das Trio selbst bezahlen müssen und Promotion oder zumindest einen Videoclip für "Du Bist" habe es auch nicht gegeben. "Wir verstehen nicht, dass wir Österreich vertreten, aber selber dafür zahlen müssen", beschwert sich Bandmitglied Tommy Pegram. Mittlerweile hat das Trio zwar Sponsoren und einen ehrenamtlichen Manager gefunden. "Zwei Wochen vorher ist aber einfach ein bisschen zu spät", resümiert sein Kollege Thomas Elzenbauer mit Blick auf den 15. Mai.
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