Die zwölf Geschworenen waren sich einig: Der ehemalige R'n'B-Star könnte nun zu vielen Jahren Haft verurteilt werden.

Brooklyn (ebi) - Das Votum der Geschworenen im gestrigen Prozess gegen R. Kelly wegen schweren sexuellen Missbrauchs vor einem Gericht in Brooklyn, New York, war eindeutig: Schuldig in allen neun Anklagepunkten, darunter Entführung, Kinderpornografie, körperliche Misshandlung und Zwangsarbeit. Dem 54-jährigen R'n'B-Sänger drohen nun insgesamt zwischen zehn Jahren Haft und lebenslänglich. Das Urteil soll am 4. Mai 2022 fallen.

In U-Haft sitzt Kelly seit Juli 2019. "Von all den Sexualstraftätern, die ich verfolgt habe, ist Mr. Kelly der schlimmste", zitiert der Spiegel Gloria Allred, die bereits Betroffene in den Prozessen gegen Harvey Weinstein und Bill Cosby vertrat. Gegen Kelly vertritt die Anwältin eine Mandantin, an der sich der Sänger 2003 verging. Im Prozess wurden zur Beweisaufnahme auch Videos gezeigt, die Kelly von seinen Sexualstraftaten selbst gefilmt hatte. Diese waren teils so schockierend, dass die Geschworenen sie nur mit Kopfhörern verfolgten.

Organisierte Kriminalität

Im aufgrund der Corona-Pandemie mehrfach verschobenen Prozess sagten seit Mitte August neun weibliche und zwei männliche Opfer, sechs von ihnen waren zum Tatzeitpunkt minderjährig, gegen Kelly aus, daneben viele weitere Zeug*innen, die zum Teil für ihn gearbeitet hatten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen auch Beihilfe vor, gleichwohl habe Kelly seine Angestellten ebenfalls manipuliert, bedroht und misshandelt. Die Rede ist hier von organisiertem Verbrechen - ansonsten wären viele der Fälle verjährt gewesen. 2008 war Kelly in einem ähnlich gelagerten Prozess noch freigesprochen worden.

Die Missbrauchsvorwürfe reichen bis in die Neunziger zurück, die verhandelten Straftaten datieren zwischen 1994 und 2018. Der prominenteste Fall: Die 2001 bei einem Flugzeugabsturz tödlich verunglückte Sängerin Aaliyah, die Kelly missbraucht und im Alter von 15 geheiratet hatte. Zuvor bestach er einen Beamten für einen gefälschten Ausweis. Kellys Opfer waren zumeist Fans oder Personen, die sich eine Karriere im Musikbiz erhofften.

"Die Frage ist nicht ob, sondern wann"

"Das Urteil brandmarkt R. Kelly für immer als Raubtier, das seinen Ruhm und seinen Reichtum ausgenutzt hat", betonte dagegen Staatsanwältin Jacquelyn Kasulis. Und an Männer wie den ehemaligen Star richtete Anwältin Allred folgende Worte: "Die Frage ist nicht, ob das Gesetz euch einholt, die Frage ist wann".

Vor dem Gericht protestierten einige Dutzend R. Kelly-Fans gegen die Entscheidung der Geschworenen. Die Anwälte des Sängers kündigten an, in Berufung gehen zu wollen. Viele der Vorwürfe seien "übertrieben", zudem seien die Beziehungen "einvernehmlich" gewesen. Auch in Illinois and Minnesota stehen dem Sänger noch Prozesse wegen Kinderprostitution und -pornografie sowie Behinderung der Justiz bevor.

Im New Yorker Prozess hatte sich Kelly, der stets auf 'nicht schuldig' plädierte, nie zu Wort gemeldet. Seinen Fans dankte er nach dem Geschworenenurteil auf Facebook für die Unterstützung. Er wolle weiterhin "seine Unschuld beweisen und für seine Freiheit kämpfen".

Fotos

R. Kelly

R. Kelly,  | © BMG (Fotograf: ) R. Kelly,  | © BMG (Fotograf: ) R. Kelly,  | © Jive (Fotograf: ) R. Kelly,  | © BMG (Fotograf: ) R. Kelly,  | © BMG (Fotograf: )

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11 Kommentare mit 45 Antworten

  • Vor 3 Jahren

    Ist Heinzi eigentlich schon mal in einem Verfahren schuldig gesprochen worden? Der Gerechtigkeit wurde ja, den schergischen Obstbauern betreffend, schon einmal genüge getan.

    • Vor 3 Jahren

      Das nächste mal bitte genauer lesen, ja? Heinzi hatte schon gesagt, dass er nur einmal vor Gericht stand.

    • Vor 3 Jahren

      Pardon! Ich sollte mir mehr Notizen machen über das Lore des Heinz...

    • Vor 3 Jahren

      Sehr geehrte/r Ragism,

      ich stand in der Tat nur ein einziges mal als Partei vor Gericht und habe diese Geschichte in einem Beitrag auf dieser Seite bereits zum Besten gegeben! Es war ein ziemlich unangenehmes Erlebnis für mich, das mir einen bis dahin guten Pächter gekostet hat. Allerdings sind die Wogen da bereits länger geglättet.
      Ich war jedoch bereits mehrfach als Sachverständiger, Gutachter und sachverständiger Zeuge bei einigen anderen Prozessen eingespannt, insbesondere bei Verhandlungen über so genannte Weiterfresserschäden. Die Gutachtertätigkeit im Rahmen von Zivilprozessen ist für einen Ingenieur keine lukrative Einnahmequelle, allerdings in der Masse keine schlechte Nebenbeschäftigung, wenn es gerade an größeren Projekten fehlt, was heute geradezu undenkbar ist, in den 1990er Jahren allerdings häufiger der Fall war, weil insbesondere im baden-württembergischen Raum noch viele Häuser im direkten Kommunaleigentum standen, statt etwa Eigentum einer gemeindlich mitbeteiligten Gesellschaft zu sein. Die beiden polar gegenüberstehenden Kredos dieser Zeit waren "sparen und bewahren" auf der Seite staatlicher Regie- und Eigenbetriebe sowie "sanieren und investieren" auf seiten privater Investoren. Das hat dann ja irgendwann zur etwas voreiligen Privatisierungswelle geführt, die jetzt langsam wieder zurückschwappt. Ich habe jedenfalls kurzzeitig sogar mit einem Kollegen von mir eine offene Handelsgesellschaft betrieben, bei der wir Abnehmer von Gutachtenaufträgen der öffentlichen Hand waren. Das war noch vor der Verdingungsordnung, die es jetzt inzwischen auch nicht mehr gibt, dem dtvp Portal und alles andere, das etwas mehr Bürokratie in die Sache gebracht hat. Sicherlich ist das nicht alles zum Schlechten, insbesondere hinsichtlich öffentlich-rechtlicher Ingerenzen gegenüber dem Bürger. Allerdings ist das aus unserer Blickweise schon etwas erschwerend.
      Jedenfalls war ich in einen Prozess involviert, der mit einem bekannteren Musiker zu tun hatte, nämlich David Hasselhoff. Bei einem Konzert in der Hanns Martin Schleyer Halle am 29.03.1994 ist am Folgetag am frühen Morgen eine sog. "Lichtstange" auf einen Koffer für Lautsprecher gefallen und hat diesen erheblich beschädigt. Leider konnte ich Herrn Hasselhoff beim Prozess nicht selbst kennenlernen, sondern es klagte eine LLC, die sich um die Organisation der Konzerte gekümmert hatte. Das Problem war, dass von der Halle selbst beauftragte Personen die Lichtanlage inklusive der Fehlerhaften Stange am Gerüst befestigt haben. Ich sollte dann im Nachhinein überprüfen, ob die Stange aufgrund einer fehlerhaften Montage, oder, wie sich später herausstellte, aufgrund korrodierender Metallteile herunterfiel. Es stellte sich fest, dass die Teile unsachgemäß gelagert wurden und ironischerweise aufgrund einiger Risse innerhalb des eigenen Transportbehälters häufig Korrosionsbeschleunigern wie Schwefeloxid (vermutlich aufgrund häufiger Reisen) ausgesetzt war. Ich kann euch von daher empfehlen, auch häufiger eure Garage zu lüften, soweit ihr nicht etwa ein Carport habt, weil Korrosionsbeschleuniger insbesondere von PKW emittiert werden.

      Es grüßt,
      Heinz Fischer

    • Vor 3 Jahren

      The Empire Strikes Back!

      Lieber Heinzi,
      als jemand mit besonderer Perspektive auf die Sache, wie siehst du denn die derzeitigen Debatten bezüglich Privatisierung und Vergesellschaftlichung des Wohnungsmarkts?

    • Vor 3 Jahren

      ... gleiche Frage nochmal an ElMassivo. Wenn schon, denn schon :D

    • Vor 3 Jahren

      Sehr geehrte/r Gleep Glorp,

      ich kann das nicht aus der Perspektive eines Stadtplaners oder eines Juristen kommentieren, sondern aus der eines Ingenieurs, der zeitlebens auch mit Architekten zusammengearbeitet hat. Deswegen weiß ich nicht, ob die Maßnahme städtebaurechtlich sinnvoll ist oder nicht. Soweit ich es mitbekommen habe, möchten die Initiatoren des Volksentscheides eine Vergesellschaftung insoweit durchführen, als dass die Wohnungsbaubetriebe in Berlin als Anstalt des Öffentlichen Rechts geführt werden, was im Grunde bedeutet, dass sie nicht durch durch die Allgemeine Haushaltskasse des Landes finanziert werden, sondern einen eigenen Haushalt mit Jahresabschluss führen. Außerdem meinten die Initiatoren, dass sie kostendeckend und nicht gewinnbringend arbeiten wollen.
      Ich bin da aus unternehmerischer Sicht skeptisch, ob ein auf Kostendeckung gerichteter öffentlich-rechtlicher Betrieb mit dem Berliner Wohnungsmarkt mithalten kann. Die reine Kostendeckung kann relativ schnell zum Problem werden, insbesondere für Gläubiger der Anstalt und zwar aus 2 Gründen. Zum einen sind öffentlich-rechtliche Träger häufig aus der Insolvenzfähigkeit herausgenommen, zum anderen bestehen bei öffentlich-rechtlichen Anstalten häufig sog. "Gewährträgerhaftungen", was im Grunde bedeutet, dass der Träger der Körperschaft für ihre Schulden aufkommen muss, in diesem Falle also das Land Berlin. Das ist zwar gut für Gläubiger, wie etwa in meinem Falle Architekten/Ingenieure, die etwa eine Gemeinde bzw. die Anstalt selbst bei klammer Haushaltslage verklagen können, allerdings ist es schlecht für die Bürger der Gemeinde und die allgemeine Haushaltslage, da diese Schulden aus der Insolvenzunfähigkeit häufig über Kredite refinanziert werden. Ich glaube, Berlin hat eine verfassungsmäßige Sperre für weitere Kreditaufnahmen wegen Überschuldung, was die ganze Situation noch etwas heikler macht, allerdings weiß das ein Jurist oder ein Finanzwissenschaftler besser als ich, also in dem Punkt nicht auf mich verlassen!

      Es grüßt,
      Heinz Fischer

    • Vor 3 Jahren

      Ein kleiner Nachtrag meinerseits - ich meinte selbstverständlich, es kann zum Problem der jeweiligen Gebietskörperschaft werden. Ich entschuldige mich für den etwas verkehrten Perspektivwechsel.

      gez.
      Heinz Fischer

    • Vor 3 Jahren

      Heinzi, Du bist ein Geschenk! Hast Du schon mal überlegt, eiine Autobiographie zu verfassen? Ich würde sie sofort kaufen! ♥♥♥

    • Vor 3 Jahren

      Sehr geehrte/r Ragism,

      meine Frau meint zu mir ebenso häufiger, dass ich beim Erzählen mitreißend sei und an eine Autorenkarriere denken sollte. Allerdings ist sie auch meine Frau und will mir nur gut zusprechen. Ich weiß, dass ich kein großer Mann der Feder bin aber bin dennoch froh, dass du dich durch meine Kommentare gut unterhalten fühlst! Dazu sollen Leserkommentare ja auch zu einem gewissen Grade beitragen!

      Es grüßt,
      Heinz Fischer

  • Vor 3 Jahren

    R. Kelly mach sich schon dadurch höchst verdächtig, dass nicht besonders viele Fotos von ihm zu existieren scheinen.
    https://i.imgur.com/5Hkp2Fh.png

  • Vor 3 Jahren

    Also doch. Ekelhaft.

    Und er hat nix besseres zu tun als gestern eine neue Single zu droppen die auf "no problems" lautet..

    Musikalisch ist da wohl auch nix mehr zu holen:

    https://www.youtube.com/watch?v=vE0ZzRT2PVI

    • Vor 3 Jahren

      "Also doch."

      Als ob das zu irgendeinem Zeitpunkt in den letzten 20 Jahren nicht vollkommen und 100%ig klar war. :rolleyes:

    • Vor 3 Jahren

      Wirklich überraschend kam es nicht, klar. Generell finde ich einen so eindeutigen Schuldspruch seriöser als 20 Jahre persönliche "Klarheit".

    • Vor 3 Jahren

      Ja, weil du zu seiner Mucke vmtl entjungfert wurdest und deshalb da biased bist...der HS hat mit Aaliyah ne 15 (!!!) Jährige geheiratet, und war selber halt fast 30, nachdem er mit ihr ein Album "Age ain't nothing but a number" aufgenommen hat. Also bitte gtfo lauti!

    • Vor 3 Jahren

      Bitte abregen, Alde. Völlig unnötig mich hier anzugehen. Und Deine beschissenen Vermutungen lässt Du lieber direkt stecken.

      Mit "Ekelhaft" habe ich meine Sicht auf die Dinge sicher unmissverständlich auf den Punkt gebracht.

    • Vor 3 Jahren

      Mit "Also doch." hast Du deine Sicht auf die Dinge noch viel unmissverständlicher auf den Punkt gebracht. :)

    • Vor 3 Jahren

      Jap, man konnte dran riechen, dass das alles stimmt. Ein juristisches Urteil und somit Gewissheit haben wir dann erst jetzt.

      Alles was Du 20 Jahre lang wusstest und viele und ich vermutet habe, ist "also doch" richtig.

    • Vor 3 Jahren

      :D ohje. Da hat der gute Arge aber eindeutig die Bahnschranke übersehen. Ich grüße von drüben ;).

    • Vor 3 Jahren

      Wiesi Alde, Mikromobilität ist zufällig eines meiner Fachgebiete. Da übersehe ich schon seit Ionen keine Bahnschranken mehr, aight? ;)