Als weltweit erste Verwertungsgesellschaft reichen die Deutschen eine Musterklage gegen ein KI-Unternehmen ein.
München (sdk) - Im Streit um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Musik- und Kulturgeschäft hat die deutsche Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, nun gegen das US-Unternehmen OpenAI sowie deren europäische Tochter OpenAI Ireland Ltd. Klage eingereicht. Die Musterklage gegen OpenAi soll die Vergütungspflicht von KI-Anbietern in Europa klären. Die GEMA die erste Verwertungsgesellschaft weltweit, die gegen einen Anbieter generativer KI wegen der unerlaubten Nutzung von Musikwerken vor Gericht zieht.
Verletzung des Urheberrechts
OpenAI trainiert seine KI-Modelle, etwa ChatGPT, mit einer Vielzahl von Daten, darunter auch Songtexte. Während andere Plattformen Lizenzgebühren zahlen, um Songtexte zu nutzen, umgeht OpenAI diese Pflicht und verwendet die Werke von GEMA-Mitgliedern ohne Vergütung, heißt es in einer Pressemitteilung. Die GEMA sieht darin einen klaren Verstoß gegen das Urheberrecht. Mit der Klage vor dem Landgericht München will die GEMA ein klares Zeichen setzen und die Rechte der Kreativschaffenden wahren.
GEMA-CEO Dr. Tobias Holzmüller betont: "Die Songs unserer Mitglieder sind nicht der kostenlose Rohstoff für die Geschäftsmodelle der KI-Anbieter. Wer diese Songs verwenden möchte, muss eine Lizenz erwerben und die Urheber fair vergüten." Die Klage wird von prominenten Musikschaffenden wie Kristina Bach, Peter Plate oder Reinhard Mey unterstützt, deren Werke nachweislich von OpenAI ohne Entlohnung genutzt wurden. Die GEMA vertritt nach eingenen Angaben die Rechte von rund 95.000 Mitgliedern.
Riesige potentielle Verluste
Die Klage der GEMA ist Teil einer breiteren Initiative, ein Lizenzmodell für generative KI zu etablieren. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Musikschaffende fair entlohnt werden, wenn ihre Werke dem Training von KI oder der Erstellung neuer Inhalte dienen. Ende Januar 2024 hatte die GEMA gemeinsam mit der französischen Verwertungsgesellschaft SACEM eine Studie präsentiert, die die potenziellen Einnahmeverluste für Musiker:innen durch KI bis 2028 auf etwa 950 Millionen Euro beziffert.
Anfang November folgte schließlich die Vorstellung einer KI-Charta. Die GEMA fordert darin einen verantwortungsvollen Umgang mit generativer KI. Die zehn Kernprinzipien umfassen unter anderem den Schutz geistigen Eigentums, die faire Beteiligung der Kreativen an der Wertschöpfung sowie Nachhaltigkeit und Transparenz vonseiten der KI-Anbieter.
2 Kommentare mit einer Antwort
Von all denen, die OpenAI die schnorrerhafte Beteiligung am Werk anderer vorwerfen könnten...
...der Feind meines Feindes ist mein Freund?
Ich jedenfalls wünsche der GEMA hier alles Gute!